Ausscheiden aus dem Jugendhilfeausschuss, hier: beratendes Mitglied gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 7 AG SGB VIII
Gemäß § 3, Absatz 2, Nummer 7 AG SGB VIII gehört dem Jugendhilfeausschusseine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau als beratendes Mitglied an.
Frau Ponnath, die bislang diesen Posten bekleidet hat, scheidet aus dem Jugendhilfeausschuss aus.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.