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Ausgewogenheit und Lebendigkeit: Einführung der Position des Nachtbeauftragten für St. Pauli (m/w/div.) (Antrag der SPD,-CDU- und FDP-Fraktionen)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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14.03.2024
Sachverhalt

Die Einführung der Position der/ des Nachtbeauftragten für St. Pauli ist das direkte Ergebnis dreier erfolgreicher Microworkshops in der Paul-Roosen-Straße im vergangenen Jahr. Diese Workshops haben uns wertvolle Einblicke geliefert und den Wunsch nach einer zentralen Figur hervorgehoben, die sich den Herausforderungen im lebendigen Kontext der Nachtkultur unseres Stadtteils annimmt.

 

St. Pauli ist nicht nur ein lebendiger Wohnort für viele Menschen, sondern auch ein Ort, der durch seine vielfältige Clubkultur, Gastronomie und das kulturelle Leben geprägt ist. Die/ der Nachtbeauftragte wird dabei eine doppelte Funktion erfüllen: Einerseits liegt der Fokus darauf, Konflikte zu verhindern und zu lösen, um die Lebensqualität als Stadtteil zu bewahren. Andererseits setzt die Position darauf, einen umfassenden Überblick über die Kulturszene zu entwickeln, ihre Herausforderungen zu erkennen und aktiv zu unterstützen, um St. Pauli als Heimat für Clubkultur und Gastronomie zu erhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass eine gute Lebensqualität gewährleistet ist.

 

Die/der Nachtbeauftragte agiert als Vermittler:in zwischen den verschiedenen Interessengruppen, wobei die frühzeitige Identifikation und Prävention von Konflikten ebenso im Fokus steht wie die aktive Förderung der Kulturszene. Die Aufgaben umfassen die Kommunikation und Mediation zwischen Anwohner:innen, Gewerbetreibenden und Vertreter:innen der Nachtszene sowie das Knüpfen von Kontakten, ohne die Interessen einer bestimmten Gruppe oder Organisation aktiv zu unterstützen.

 

Zusätzlich verifiziert und stellt die/ der Nachtbeauftragte Informationen zu Sondergenehmigungen und gesetzlichen Bestimmungen für Anwohner:innen und Gewerbetreibende bereit. Die Rolle, aktiv dazu beizutragen, ein harmonisches Miteinander auf St. Pauli zu fördern und gleichzeitig die Kulturszene zu unterstützen, umfasst Vermittlung, Entwicklung und präventive Maßnahmen.

 

Zur Unterstützung und Beratung in ihrer Tätigkeit wird eine Lenkungsgruppe ins Leben gerufen. Diese Gruppe setzt sich aus Vertreter:innen verschiedener relevanter Gruppen zusammen, darunter Expert:innen, Polizei, SRH, Vertreter:innen der Nachtkultur, Anwohner:innen und ggf. Fachbehörden. Die Lenkungsgruppe agiert als Beratungsgremium, um sicherzustellen, dass die/ der Nachtbeauftragte Zugang zu vielfältigen Perspektiven und Informationen hat. Diese strukturierte Zusammenarbeit gewährleistet eine ganzheitliche Betrachtung der Herausforderungen und fördert die Schaffung nachhaltiger Lösungen im Interesse aller Beteiligten.

Die Position der/ des Nachtbeauftragten wird nicht nur geschaffen, um bestehende Herausforderungen anzugehen, sondern auch, um proaktiv auf aktuelle und zukünftige Entwicklungen in der Nachtkultur von St. Pauli zu reagieren. In einem sich ständig wandelnden Umfeld ist es von entscheidender Bedeutung, flexibel und vorausschauend zu handeln, um die Attraktivität und Lebensqualität des Stadtteils langfristig zu bewahren.

 

Der örtliche Umgriff bzw. das Tätigkeitsfeld der/ des Nachtbeauftragten soll sich im Pilotbetrieb zunächst auf St. Pauli beschränken. Hier sollen Erfahrungen gesammelt werden, die in eine später mögliche Erweiterung des Aufgabenfeldes aber auch der lokalen Zuständigkeit einfließen. Die Position/ Aufgabe ist perspektivisch aufgrund der verwandten Problemstellung auch auf andere Quartiere/ in anderen Bezirken (beispielsweise Sternschanze im Bezirk Altona) anzuwenden. Hierzu ist nach Abschluss des Pilotbetriebes in St.Pauli/ im Bezirk Hamburg-Mitte eine Weiterfinanzierung mit Mitteln der FHH zu prüfen, beispielsweise über ein entsprechendes Bürgerschaftliches Ersuchen o.ä.

 

Es sollten folgende Kriterien erfüllt sein. Die/ der Nachtbeauftragte sollte

-          Ansprechbar sein für die Belange der Wohnbevölkerung, der Club- und Musikwirtschaft sowie der Gastronomie

-          Dabei eine neutrale Schnittstellenfunktion zwischen diesen Gruppen, der Verwaltung, Polizei, Stadtreinigung, Bezirkspolitik und weiteren Akteuren einnehmen

-          Im Quartier Präsenz zeigen glichst auch in den Abend- und Nachtstunden

-          Zwischen den Akteuren vereinbarte Regeln überprüfen und auf Einhaltung hinwirken

-          Dabei eine im Wesentlichen vermittelnde und auf Kommunikation beruhende Rolle einnehmen

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten, für das Projekt „Nachtbeauftragte(r) für St. Pauli“, zunächst auf eine Saison (April-Oktober 24) befristet, eine Person, bzw. einen Träger einzusetzen.
  2. Die Bezirksversammlung stellt für den Pilotbetrieb im Jahr 2024 konsumtive Sondermittel in Höhe von 40.000 EUR zur Verfügung.
  3. Im zuständigen Cityausschuss wird hierzu fachlich berichtet. Nach Auswertung der Pilotphase 2024 befindet die Bezirksversammlung über die Fortführung und empfiehlt gegebenenfalls eine Ausweitung des Angebots bzw. des örtlichen Umgriffs.
  4. Sollten sich im Laufe der Pilotphase Initiativen ergeben, die eine sinnvolle Ausweitung auch auf andere Bezirke möglich macht, wird die Verwaltung gebeten, dies zu verhandeln.