21-4350

Ausbau der Veloroute 8 - Beiratsempfehlung 01.18/Beirat Billstedt-Horn

Vorlage öffentlich

Sachverhalt

Der Stadtentwicklungsausschuss Ost hat in seiner Sitzung am 27.06.2018 der nachfolgend aufgeführten Vorlage einstimmig zugestimmt.

 

 

Der Beirat Billstedt-Horn begrüßt den Ausbau der Veloroute 8 zur Förderung des Radverkehrs im Entwicklungsraum Billstedt-Horn.

Um das Konflikt- und Gefahrenpotenzial durch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn zu reduzieren, spricht sich der Beirat dafür aus, dass die Fahrrad- bzw. Schutzstreifen im Bereich der Veloroute farblich durchgängig von der Fahrbahn abgesetzt werden.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte möge sich dafür einsetzen, dass entsprechende farbliche Markierungen hergestellt werden.

 

Teilnehmervotum: Ja | 20Nein | 0Enthaltungen | 1

Votum Beirat:Ja | 13Nein | 0Enthaltungen | 1

Votum Politik:Ja | 2Nein | 0Enthaltungen | 0

 

Stellungnahme des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung (SL):

In mehreren Sitzungen 2017 und 2018 wurden der Routenverlauf und die Grundzüge des geplanten Ausbaus der Veloroute 8 für bislang drei Teilabschnitte dem Beirat Billstedt-Horn präsentiert und erläutert. Das Thema „Sicherheit“ für die Fahrradfahrerinnen und –fahrer und hier insbesondere eine farbige Markierung der Streifen entlang der Straße als auch in Kreuzungsbereichen wurde dabei stets von Seiten der Gremienmitglieder und weiterer Anwesender angesprochen.

Diesem Wunsch nach einer farblichen Markierung des Fahrrad- bzw. Schutzstreifens kann nach Information der für den Radverkehr verantwortlichen Kolleginnen im Fachamt Management des öffentlichen Raumes auf bezirklicher Ebene nicht entsprochen werden. Diese Entscheidung wäre auf Senatsebene zu treffen.

Die Beiratsempfehlung sollte entsprechend an die Bezirksversammlung zur Bekräftigung und zur Weiterleitung an die zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergegeben werden.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird um Bestätigung des Beschlusses anstelle der Bezirksversammlung gem. § 15 Abs. 3 BezVG gebeten.