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Ausbau der Veloroute 8 - Beiratsempfehlung 01.18/Beirat Billstedt-Horn

Mitteilung öffentlich

Sachverhalt

Der Stadtentwicklungsausschuss Ost hat in seiner Sitzung am 27.06.2018 der nachfolgend aufgeführten Vorlage einstimmig zugestimmt.

Der Hauptausschuss hat diesen Beschluss in seiner Sitzung am 04.09.2018 anstelle der Bezirksversammlung bestätigt.

 

 

Der Beirat Billstedt-Horn begrüßt den Ausbau der Veloroute 8 zur Förderung des Radverkehrs im Entwicklungsraum Billstedt-Horn.

Um das Konflikt- und Gefahrenpotenzial durch die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn zu reduzieren, spricht sich der Beirat dafür aus, dass die Fahrrad- bzw. Schutzstreifen im Bereich der Veloroute farblich durchgängig von der Fahrbahn abgesetzt werden.

 

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte möge sich dafür einsetzen, dass entsprechende farbliche Markierungen hergestellt werden.

 

Teilnehmervotum: Ja | 20Nein | 0Enthaltungen | 1

Votum Beirat:Ja | 13Nein | 0Enthaltungen | 1

Votum Politik:Ja | 2Nein | 0Enthaltungen | 0

 

Stellungnahme des Fachamts Stadt- und Landschaftsplanung (SL):

In mehreren Sitzungen 2017 und 2018 wurden der Routenverlauf und die Grundzüge des geplanten Ausbaus der Veloroute 8 für bislang drei Teilabschnitte dem Beirat Billstedt-Horn präsentiert und erläutert. Das Thema „Sicherheit“ für die Fahrradfahrerinnen und –fahrer und hier insbesondere eine farbige Markierung der Streifen entlang der Straße als auch in Kreuzungsbereichen wurde dabei stets von Seiten der Gremienmitglieder und weiterer Anwesender angesprochen.

Diesem Wunsch nach einer farblichen Markierung des Fahrrad- bzw. Schutzstreifens kann nach Information der für den Radverkehr verantwortlichen Kolleginnen im Fachamt Management des öffentlichen Raumes auf bezirklicher Ebene nicht entsprochen werden. Diese Entscheidung wäre auf Senatsebene zu treffen.

Die Beiratsempfehlung sollte entsprechend an die Bezirksversammlung zur Bekräftigung und zur Weiterleitung an die zuständige Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme weitergegeben werden.

 

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 19.09.2018 wie folgt Stellung:

 

Mit Einführung der Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) wurde das Regelmaß für Radfahrstreifen in Hamburg auf 2,25 m festgesetzt (gegenüber 1,85 m in der Empfehlung für Radverkehrsanlagen), um Sicherheit und Komfort weiter zu verbessern.

 

Der Gewinn an Sicherheit durch die Führung des Radverkehrs auf regelwerkskonform angelegten Radfahr- und Schutzstreifen ist durch verschiedene Untersuchungen (auch zum Unfallgeschehen) bestätigt. Es sind keine Anzeichen bekannt, die auf eine nicht ausreichende Erkennbarkeit der Anlagen und dadurch ausgelöste Regelverstöße (Falschparken) sowie Sicherheitsrisiken hindeuten.

 

Eine farbige Markierung bzw. Roteinfärbung ist ein effizientes Mittel, um die Verkehrssicherheit in Knotenpunkten für den Radverkehr gezielt zu erhöhen. Um die Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu erreichen, sollte das Instrument der Roteinfärbung auch weiterhin nur in bestimmten Fällen und mit großer Sorgfalt angeordnet werden. Erfahrungen zeigen, dass eine zu häufige Anwendung eines Hervorhebungsmerkmals (Signalwirkung) durch die eintretenden Gewöhnungseffekte kontraproduktiv sein kann. Ein Beispiel für einen solchen Gewöhnungseffekt sind die rot gepflasterten Radwege, deren Aufmerksamkeitseffekt sich gegenüber den zuvor gebauten grauen Asphaltradwegen inzwischen nicht mehr unterscheidet.

 

In Hamburg wie auch in den allermeisten deutschen Städten erfolgt die Einfärbung von Radfahr- und Schutzstreifen entsprechend den technischen Regelwerken ausschließlich in besonderen Konfliktbereichen.

Aus fachlicher Sicht gibt es keine Anhaltspunkte, die die Notwendigkeit einer prinzipiellen Roteinfärbung von Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen erfordern.“

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.