23-1529.2

Aufstellung von Abfallbehältern am Parkplatz Naturschutzgebiet Finkenwerder Süderelbe

Mitteilung öffentlich

Letzte Beratung: 23.06.2026 Regionalausschuss Finkenwerder Ö 6.6

Sachverhalt

Der Regionalausschuss Finkenwerder hat in seiner Sitzung am 17.03.2026 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der SPD- und GRÜNE-Fraktion Drs. Nr. 23-1529 einstimmig zugestimmt.

Die Bezirksversammlung hat den Beschluss in ihrer Sitzung am 16.04.2026 bestätigt.

Im unmittelbaren Umfeld des Parkplatzes NSG Finkenwerder Süderelbe sowie am direkten Übergang in die Grünanlage sind keine ausreichenden Entsorgungsmöglichkeiten vorhanden. Um die Sauberkeit dauerhaft zu gewährleisten und vorsorglich den Eintrag von Müll in das Naturschutzgebiet zu verhindern, ist die Installation von Abfallbehältern erforderlich.

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:

  1. Die zuständigen Stellen werden gebeten, am Parkplatz zum NSG Finkenwerder Süderelbe sowie an den angrenzenden Wegen in der Grünanlage die Aufstellung von geeigneten Abfallbehältern zu prüfen und zeitnah umzusetzen.
  2. Sollte eine Aufstellung direkt auf der Parkplatzfläche aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht möglich sein, sind die Abfallbehälter an den nächstgelegenen Standorten innerhalb der angrenzenden Grünanlage zu platzieren.
  3. Die zuständigen Stellen werden gebeten, in Abstimmung mit der Stadtreinigung Hamburg (SRH) ein regelmäßiges Leerungsintervall sicherzustellen, das der Besucherfrequenz gerecht wird.
  4. Der Regionalausschuss Finkenwerder ist über die Standorte und die Umsetzung der Maßnahme zu informieren.

Laut Auskunft des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes liegt der betroffene Bereich in der Zuständigkeit der Behörde für Finanzen und Bezirke / Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen und der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Es ist daher eine Bestätigung des Beschlusses durch die Bezirksversammlung erforderlich.

Die Behörde für Finanzen und Bezirke nimmt unter Beteilligung der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaftmit Schreiben vom 15.05.2026 wie folgt Stellung:

Die Stellplatzfläche ist, obwohl sie Teil der Erschließungsanlage ist, bisher noch nicht dem fachlich zuständigen Verwaltungsvermögen zugeordnet und nicht für die öffentliche Nutzung gewidmet. Daher ist das Aufstellen von Müllbehältern durch die Stadtreinigung Hamburg AöR (SRH) nicht möglich.

Aus Sicht der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft besteht kein Bedarf für die Installation und den Betrieb von Abfallbehältern am Naturschutzgebiet. Es ist Nutzenden des isoliert liegenden Parkplatzes zumutbar, den Abfall, der hier ausschließlich durch selbst mitgebrachte Dinge entstehen kann, auch wieder mitzunehmen. Das Naturschutzgebiet selbst ist nicht durch Wege begehbar, sodass sich auch darüber keine vorsorgliche Notwendigkeit für das Aufstellen von Abfallbehältern ableiten ließe.

Daher wird wie bisher auf dem Parkplatz im Auftrag des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen der lose Abfall alle vier Wochen durch die SRH aufgesammelt und entsorgt.

Petitum/Beschluss

Um Kentnisnahme wird gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Lokalisation Beta
Naturschutzgebiet Finkenwerder Süderelbe

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