23-2001

Antwort: Stromversorgung der Drohnenlichtshow über dem Hamburger Hafen am 15. September 2026 (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerin und Fragesteller: Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Nicole Jordan, Bernd Bamberg

Medienberichten zufolge veranstaltet der Energiekonzern E.ON am 15. September 2026 um 22:20 Uhr im Rahmen der Branchenkonferenz

„E.ON New Energy Experience 2026“ (NeX2026) eine rund 15-minütige Lichtshow mit 500 Drohnen über dem Hamburger Hafen, namentlich im Bereich des Stage Theaters im Hafen.

Angekündigt sind animierte Hamburg-Motive. Der Start- und Landevorgang sowie das Aufladen der Drohnenbatterien müssen räumlich organisiert und mit elektrischer Energie versorgt werden.

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Debatte um Stromverbrauch, Stromherkunft und Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitsversprechen bei Großveranstaltungen im Bezirk besteht ein berechtigtes Informationsinteresse daran,

ob und in welchem Umfang die Energieversorgung dieser Show in Hamburg erfolgt und aus welchen Quellen sie gespeist wird.

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Bezirksamtsleitung um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wo genau sollen die Drohnen starten, landen und zwischengelagert bzw. geladen werden? Liegen Start-, Lande- oder Ladeplätze im Gebiet des Bezirks Hamburg-Mitte?

2. Werden die für die Show eingesetzten Drohnen (einschließlich Reserve- und Probeakkus) in Hamburg geladen?

a) Falls ja: An welchem Ort bzw. über welchen Netzanschluss?

b) Falls nein: Wo erfolgt das Laden nach Kenntnis des Bezirksamts, und mit welchen Verkehrsmitteln werden die Drohnen bzw. Akkus nach Hamburg verbracht?

3. Falls ein Laden in Hamburg erfolgt oder erfolgt ist: Wird bzw. wurde ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien („Grünstrom“) verwendet?

a) Liegt dem Bezirksamt oder einer an der Genehmigung beteiligten Stelle ein entsprechender Nachweis vor (z. B. Herkunftsnachweise, Grünstromvertrag, Vor-Ort-Erzeugung)?

b) Falls nein: Aus welchem Strommix erfolgt die Beladung?

4. Welcher Stromverbrauch ist dem Bezirksamt für die gesamte Produktion bekannt oder von Veranstalter bzw. Genehmigungsbehörden mitgeteilt worden? Bitte getrennt angeben, soweit möglich:

a) Verbrauch für die öffentliche Vorführung selbst,

b) Verbrauch für Proben, Testflüge und Vorläufe,

c) Verbrauch für Bodenstation, Steuerung, Beleuchtung und sonstige Veranstaltungstechnik,

d) Gesamtverbrauch.

5. Wurden für die Energieversorgung Dieselaggregate, mobile Stromerzeuger oder vergleichbare Anlagen eingesetzt bzw. genehmigt? Falls ja: Anzahl, Leistung und geplante Laufzeit.

6. Welche energetischen oder klimabezogenen Auflagen waren Bestandteil etwaiger Genehmigungen oder Abstimmungen (z. B. Nachweis von Grünstrom, Verbot von Aggregaten, Pflicht zur Verbrauchserfassung)?

Die gemäß § 27 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) beteiligten Fachbehörden Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), die Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation (BWAI) und die Behörde für Inneres und Sport (BIS) melden Fehlanzeige.

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