Antwort: Sozialraumläufer*innen - Ressourcen, Aufgaben, Ausbildung, Zuständigkeit, Kosten, Wirksamkeit und organisatorische Eingliederung im Bezirksamt Hamburg-Mitte (Anfrage der Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 16.04.2026 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 4.1
Fragestellerinnen und Fragesteller: Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob,
Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz,
Marinus Stehmeier, Ronald Wilken
Einleitung für die Fragen:
Die Fraktion Die Linke stellt fest, dass die Lage von Wohnungs- und Obdachloser Menschen sowie Drogengebrauchender Menschen, im Bezirk Hamburg-Mitte, insbesondere im Quartier St. Georg, weiterhin prekär ist.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Die Linke das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen:
2. Sozialraumläufer*innen - Aufgaben und Wirkungsprofil
Die Sozialraumläufer sind etablierte Ansprechpersonen im Umfeld des Hauptbahnhofs und bilden eine Brücke zwischen ordnungsrechtlichen Maßnahmen und sozialen Angeboten in St. Georg. Als sichtbar präsente Ansprechpartner – erkennbar an ihren roten Westen – sprechen sie Menschen bei Regelverstößen im öffentlichen Raum (z. B. offener Drogenkonsum oder öffentliches Urinieren) an und verweisen konsequent auf bestehende Hilfs- und Beratungsangebote.
Sie sind für Passantinnen und Passanten, Anwohnende sowie hilfebedürftige Menschen gleichermaßen ansprechbar und tragen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls im Quartier bei. Dabei übernehmen sie ausdrücklich keine Aufgaben der Straßensozialarbeit, sondern fungieren als vermittelnde Instanz, die auf Unterstützungsangebote hinweist und bei Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum schlichtend wirkt.
Durch ihre regelbasierte Ansprache leisten die Sozialraumläufer einen Beitrag zur Einhaltung von Standards der öffentlichen Sicherheit, Ordnung und Hygiene und unterstützen den Ausgleich unterschiedlicher Interessen im Sozialraum.
Siehe Antwort zu 1.
Die Sozialraumläufer erstellen täglich Einsatzberichte, die dem Auftraggeber vorgelegt werden. Aus diesen Einsatzberichten ergibt sich ein Lagebild.
Die Sozialraumläufer sprechen Menschen, die im öffentlichen Raum konsumieren, gezielt an und verweisen diese auf die vielfältig vorhandenen Hilfsangebote und Einrichtungen.
Die Sozialraumläufer sind in engem Austausch mit den genannten Stellen. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat einen wöchentlichen Austausch mit dem Dienstleiter. Zweiwöchentlich findet vorab ein behördeninterner Austausch zwischen dem Bezirksamt Hamburg-Mitte, der Behörde für Inneres und Sport, der Sozialbehörde, sowie der Polizei zum Thema Sozialraumläufer statt. Auch abseits des wöchentlichen Austauschformats steht das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit dem Dienstleister in regelmäßigem Kontakt und kann so auch kurzfristig auf Vorkommnisse reagieren.
3. Organisation, Zuständigkeit und Eingliederung im Bezirksamt
Die Leistung wurde im Rahmen des europaweiten Vergabeverfahrens „Personal-/Sicherheitsdienstleistungen im Umfeld des Stadtteil St. Georgs“ vom Bezirksamt Hamburg-Mitte an die SHALA GmbH & Co. KG vergeben.
Die SHALA GmbH & Co. KG ist ein externer Dienstleister, der im Auftrag des Bezirksamts Hamburg-Mitte die ausgeschriebene Leistung erbringt. Gesteuert wird die Leistung aus dem Büro der Bezirksamtsleitung in Rücksprache mit den o. g. Behörden und Fachdienststellen.
Siehe 2.2
Siehe 1.5
4. Ausbildung, Qualifikation und Einsatzbefugnisse
Für die Aufgabe dürfen nur Mitarbeitende mit mindestens 1-jähriger Berufserfahrung und erfolgreich abgelegter Sachkundeprüfung gemäß § 34 a GewO eingesetzt werden.
Zu 2. – 4.: Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat Schulungen mit dem Dienstleister durchgeführt. Diese umfassten das Kennenlernen der o. g. Fachdienststellen, eine rechtliche Einführung in das Thema, sowie gemeinsame Begehungen des Sozialraums. Zusätzlich wurde der Dienstleister mit Trägern von ansässigen Hilfsangeboten vernetzt und hat verschiedene Einrichtungen besucht. Weitere Einrichtungsbesuche werden laufend geplant und umgesetzt. Darüber hinaus sind die Sozialraumläuferinnen und Sozialraumläufer in den Themen interkulturelle Kompetenzen, Erste-Hilfe-Kenntnisse sowie Deeskalationstraining geschult.
Die Sozialraumläufer verfügen über Jedermannsrechte.
5. Trägerschaft, Kosten und Ressourcen
Siehe 2.1. Die Leistung wurde mit Zuschlagserteilung für 18 Monate mit einer einmaligen Verlängerungsoption um 6 Monate an den Dienstleister vergeben. Die Kosten für die gesamten zwei Jahre belaufen sich auf brutto 2.720.300,52 Euro.
Die Einsatzplanung obliegt dem Dienstleister, insgesamt wurden bisher 32 Mitarbeitende im Rahmen des Projekts eingesetzt.
Siehe 3.1
Die Kosten für den Einsatz der Sozialraumläufer betrugen vor der Übertragung an das Bezirksamt Hamburg-Mitte rund 954 Tsd. Euro (davon im Jahr 2024 (ab März) rund 465 Tsd. Euro und im Jahr 2025 rund 489 Tsd. Euro).
Die Kostenermächtigungen sind in der Produktgruppe 259.12 des Einzelplans 4 veranschlagt.
6. Evaluation, Wirksamkeit und Betroffenenperspektive
Die Sozialraumläufer agieren unabhängig von weiteren Außendiensten des Bezirksamts Hamburg-Mitte, wie z.B. der bezirkliche Kontrolldienst oder Straßensozialarbeitenden. Die Vernetzung mit beteiligten externen Akteuren im Sozialraum, wie z.B. auch Projekte der Obdachlosen- und Suchthilfe geschieht selbstständig oder im Rahmen von Schulungs- und Hospitationsmaßnahmen mit Unterstützung des Bezirksamts Hamburg-Mitte. Weiterhin wird die Maßnahme durch eine zweiwöchentlich tagende Steuerungsgruppe der beteiligten Behörden sowie einem wöchentlichen Austausch mit dem Dienstleister begleitet. Feedback von Anwohnenden, Anlieger:innen und den Einrichtungen bzw. Projekten im Sozialraum geht zudem gezielt bei einer Ansprechperson im Bezirksamt Hamburg-Mitte ein, so dass ein beidseitiger Informationsfluss gesichert ist.
Die Wirksamkeit der Maßnahme wird im Rahmen einer Steuerungsgruppe sowie regelmäßigen Austauschen mit dem Dienstleister gesichert. Weiterhin dienen Rückmeldungen aus dem Sozialraum, sowie tägliche Einsatzberichte des Dienstleisters, die im Bezirksamt gesichtet und ausgewertet werden, als Evaluationsgrundlage. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.1.
Nein, derzeit ist keine unabhängige Evaluation geplant. Die Maßnahme wird hinreichend evaluiert, siehe hierzu Antwort zu 6.2.
Alle Menschen haben die Möglichkeit sich mit Rückmeldungen zu den Sozialraumläufer*innen an das Büro der Bezirksamtsleitung Hamburg-Mitte zu wenden. Dazu zählen auch Menschen, die ggf. zu Unrecht auf Fehlverhalten (bspw. öffentliches Urinieren oder offener Drogenkonsum) hingewiesen wurden. Betroffene Personen können sich alternativ auch an bekannte Hilfseinrichtungen bzw. Sozialarbeitende wenden, die im Sinne einer Betroffenenbeteiligung explizit über diese Kontaktmöglichkeit informiert wurden. Rückmeldungen werden im wöchentlichen Austausch mit dem Dienstleister besprochen, so dass ggf. eine Nachsteuerung erfolgt.
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