Antwort: Seelische Grausamkeiten und tätliche Übergriffe an Schulen (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Bernd Bamberg und Benjamin Mennerich
Schulen sollten den Schülern und Schülerinnen ein entspanntes und vor allem stressfreies Lernen ermöglichen.
Wie bekannt ist, herrscht an den Schulen in Hamburg teilweise ein durchaus rauer Umgang der Schüler untereinander. Körperverletzung, Raub, Erpressung, Digitale Gewalt und Seelische Grausamkeit gegen Schülerschaft und Lehrpersonal sind leider mittlerweile keine Seltenheit mehr an deutschen Schulen.
Für die betroffenen Opfer sind solche Vorfälle oft der Beginn einer längeren Leidens-geschichte und machen unbeschwertes Lernen nahezu unmöglich.
Deswegen wurde in Hamburg ein Meldeverfahren für Gewaltvorfälle an Schulen implementiert. In Rahmen dieses Verfahrens werden unter anderem Tatbestände wie gefährliche Körperverletzung, Raub oder Erpressung, Sexualdelikte und Straftaten gegen das Leben abgefragt.
Doch auch unterhalb der Schwelle dieser Tatbestände gibt es Sachverhalte die ein Einschreiten rechtfertigen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Seelische Grausamkeiten anzuführen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Stellungnahme
In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:
Hamburger Schulen setzen sich mit ihren qualifizierten Fachkräften grundsätzlich dafür ein, allen Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf geeignete Hilfen anzubieten. Die Klassenleitungen nehmen dabei die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen besonders in den Blick. Innerhalb der Schulen stehen ihnen dafür die Beratungslehrkräfte bzw. die schulischen Beratungsdienste zur Seite.
Ergänzend zu diesen schulinternen Angeboten stellen die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), das Beratungszentrum Berufliche Schulen (BZBS) sowie die Beratungsstelle Gewaltprävention schulischen Fachkräften vielfältige Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verfügung.
Dies vorausgeschickt nimmt die für Bildung zuständige Behörde wie folgt Stellung:
Die Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2023/24. Unterjährige Auswertungen werden nicht vorgenommen.
Grundschulen |
Stadtteilschulen |
Gymnasien |
Berufliche Schulen |
Förder-, Sonderschulen und ReBBZ-Standorte |
Gesamtzahl der Meldungen |
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Hamburg-Mitte (Schülerzahl im Bezirk: 55.186) |
47 |
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Straftat gegen das Leben |
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Sexualdelikt |
5 |
2 |
1 |
1 |
4 |
13 |
Raub/Erpressung |
1 |
5 |
1 |
7 |
||
gefährliche Körperverletzung |
8 |
18 |
1 |
27 |
||
Eine tatverdächtige Person wurde mehrfach gemeldet.
In allen Fällen wurde gemäß der „Richtlinie zur Meldung von Gewaltvorfällen an Schulen“ das zuständige Regionale Bildungs- und Beratungszentrum und die Beratungsstelle Gewaltprävention eingebunden.
Die Beratungsstelle Gewaltprävention der für Bildung zuständigen Behörde berät Eltern, schulische Akteurinnen und Akteure sowie externe Personen zu Fragen der Mobbingintervention. Die Beratung erfolgt vertraulich und lösungsorientiert. Ziel ist es, unter besonderer Berücksichtigung des Opferschutzes eine aufeinander abgestimmte Handlungskette zu entwickeln, die zur Beendigung des Mobbingprozesses führt.
Für schulische Fachkräfte wurde in den vergangenen Jahren von der Beratungsstelle Gewaltprävention in Zusammenarbeit mit den ReBBZ ein neues Materialpaket zur Mobbingintervention erarbeitet. Dieses wird im Rahmen von Beratungen vorgestellt und zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.
Mobbingfälle werden schulintern bearbeitet und dokumentiert. Die für Bildung zuständige Behörde erfasst die erfragten Daten nicht zentral.
Die für Bildung zuständige Behörde erfasst die erfragten Daten nicht zentral.
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