23-0636

Antwort: Seelische Grausamkeiten und tätliche Übergriffe an Schulen (Anfrage der AfD-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Fragestellerinnen und Fragesteller: Nicole Jordan, Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Bernd Bamberg und Benjamin Mennerich

Schulen sollten den Schülern und Schülerinnen ein entspanntes und vor allem stressfreies Lernen ermöglichen.

Wie bekannt ist, herrscht an den Schulen in Hamburg teilweise ein durchaus rauer Umgang der Schüler untereinander. Körperverletzung, Raub, Erpressung, Digitale Gewalt und Seelische Grausamkeit gegen Schülerschaft und Lehrpersonal sind leider mittlerweile keine Seltenheit mehr an deutschen Schulen.

Für die betroffenen Opfer sind solche Vorfälle oft der Beginn einer längeren Leidens-geschichte und machen unbeschwertes Lernen nahezu unmöglich.

Deswegen wurde in Hamburg ein Meldeverfahren für Gewaltvorfälle an Schulen implementiert. In Rahmen dieses Verfahrens werden unter anderem Tatbestände wie gefährliche Körperverletzung, Raub oder Erpressung, Sexualdelikte und Straftaten gegen das Leben abgefragt.

Doch auch unterhalb der Schwelle dieser Tatbestände gibt es Sachverhalte die ein Einschreiten rechtfertigen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Seelische Grausamkeiten anzuführen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Stellungnahme

In der o. a. Angelegenheit nimmt die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) wie folgt Stellung:

Hamburger Schulen setzen sich mit ihren qualifizierten Fachkräften grundsätzlich dafür ein, allen Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf geeignete Hilfen anzubieten. Die Klassenleitungen nehmen dabei die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen besonders in den Blick. Innerhalb der Schulen stehen ihnen dafür die Beratungslehrkräfte bzw. die schulischen Beratungsdienste zur Seite.

Ergänzend zu diesen schulinternen Angeboten stellen die Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), das Beratungszentrum Berufliche Schulen (BZBS) sowie die Beratungsstelle Gewaltprävention schulischen Fachkräften vielfältige Unterstützungs- und Beratungsangebote zur Verfügung.

Dies vorausgeschickt nimmt die für Bildung zuständige Behörde wie folgt Stellung:

  1. Wie viele meldepflichtige Gewaltvorfälle wurden von Schulen im Bezirk Hamburg-Mitte im Schuljahr 2024 gemeldet? Bitte aufschlüsseln nach Schule und Meldeanlass.

Die Daten beziehen sich auf das Schuljahr 2023/24. Unterjährige Auswertungen werden nicht vorgenommen.

Grundschulen

Stadtteilschulen

Gymnasien

Berufliche Schulen

Förder-, Sonderschulen und ReBBZ-Standorte

Gesamtzahl der Meldungen

Hamburg-Mitte (Schülerzahl im Bezirk: 55.186)

47

Straftat gegen das Leben

Sexualdelikt

5

2

1

1

4

13

Raub/Erpressung

1

5

1

7

gefährliche Körperverletzung

8

18

1

27

  1. In wie vielen Fällen wurden die Täter mehrfach gemeldet?

Eine tatverdächtige Person wurde mehrfach gemeldet.

  1. In wie vielen dieser Fällen wurde das zuständige ReBBZ oder die Beratungsstellen Gewaltprävention hinzugezogen?

In allen Fällen wurde gemäß der „Richtlinie zur Meldung von Gewaltvorfällen an Schulen“ das zuständige Regionale Bildungs- und Beratungszentrum und die Beratungsstelle Gewaltprävention eingebunden.

  1. Gibt es Verfahren und Meldewege an den Schulen zum Umgang mit Seelischer Grausamkeit auf Schüler und/oder Lehrpersonal? Wenn ja, wie ist der Verfahrensablauf?

Die Beratungsstelle Gewaltprävention der für Bildung zuständigen Behörde berät Eltern, schulische Akteurinnen und Akteure sowie externe Personen zu Fragen der Mobbingintervention. Die Beratung erfolgt vertraulich und lösungsorientiert. Ziel ist es, unter besonderer Berücksichtigung des Opferschutzes eine aufeinander abgestimmte Handlungskette zu entwickeln, die zur Beendigung des Mobbingprozesses führt.

Für schulische Fachkräfte wurde in den vergangenen Jahren von der Beratungsstelle Gewaltprävention in Zusammenarbeit mit den ReBBZ ein neues Materialpaket zur Mobbingintervention erarbeitet. Dieses wird im Rahmen von Beratungen vorgestellt und zur weiteren Verwendung zur Verfügung gestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

  1. Wie viele Fälle von Seelischer Grausamkeit an Schulen im Bezirk Hamburg-Mitte sind im Schuljahr 2024 gemeldet und bearbeitet worden?

Mobbingfälle werden schulintern bearbeitet und dokumentiert. Die für Bildung zuständige Behörde erfasst die erfragten Daten nicht zentral.

  1. Welche Maßnahmen werden regelhaft bei Fällen von Seelischer Grausamkeit an den Schulen zusätzlich zur Meldung eingeleitet?

Die für Bildung zuständige Behörde erfasst die erfragten Daten nicht zentral.

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