22-0632.01

Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion: Gewaltvorfälle und Mobbing an Schulen

Antwort/Stellungnahme gem. § 27 BezVG

Letzte Beratung: 17.06.2025 Hauptausschuss Ö 4.4

Sachverhalt

Schulen sollten den Schülern und Schülerinnen ein entspanntes und vor allem stressfreies Lernen ermöglichen.

Wie aber bekannt ist herrscht an den Schulen teilweise ein durchaus rauer Umgang der Schüler untereinander. Körperverletzung, Raub, Erpressung und Mobbing gegen Schülerschaft und Lehrpersonal sind leider mittlerweile keine Seltenheit mehr an deutschen Schulen.

r die betroffenen Opfer sind solche Vorfälle oft der Beginn einer längeren Leidensgeschichte und machen unbeschwertes Lernen nahezu unmöglich.

Deswegen wurde in Hamburg ein Meldeverfahren für Gewaltvorfälle an Schulen implementiert. In Rahmen dieses Verfahrens werden Tatbestände wie gefährliche Körperverletzung, Raub oder Erpressung, Sexualdelikte und Straftaten gegen das Leben abgefragt.

Doch auch unterhalb der Schwelle dieser Tatbestände gibt es e die ein Einscheiten rechtfertigen. Hierbei sei das Mobbing aus diversen Gründen besonders genannt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Wie viele meldepflichtige Gewaltvorfälle wurden von Schulen im Bezirk Harburg im Schuljahr 2024 gemeldet? Bitte aufschlüsseln nach Schule und Meldeanlass.
  2. In wie vielen Fällen wurden die Täter mehrfach gemeldet?
  3. In wie vielen dieser Fälle wurde das zuständige ReBBZ oder die Beratungsstelle Gewaltprävention hinzugezogen?
  4. Gibt es Verfahren und Meldewege an den Schulen zum Umgang mit Mobbing/Cybermobbing und verbalen Attacken auf Schüler, Schülerinnen oder Lehrpersonal? Wenn ja, wie ist der Verfahrensablauf?
  5. Wie viele Fälle von Mobbing an Schulen im Bezirk Harburg sind so gemeldet und bearbeitet worden?
  6. Welche Maßnahmen werden regelhaft bei Fällen von Mobbing an den Schulen zusätzlich zur Meldung eingeleitet?
Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
17.06.2025
Ö 4.4
Lokalisation Beta

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