Antwort auf Anfrage der AfD-Fraktion: Gewaltvorfälle und Mobbing an Schulen
Letzte Beratung: 17.06.2025 Hauptausschuss Ö 4.4
Schulen sollten den Schülern und Schülerinnen ein entspanntes und vor allem stressfreies Lernen ermöglichen.
Wie aber bekannt ist herrscht an den Schulen teilweise ein durchaus rauer Umgang der Schüler untereinander. Körperverletzung, Raub, Erpressung und Mobbing gegen Schülerschaft und Lehrpersonal sind leider mittlerweile keine Seltenheit mehr an deutschen Schulen.
Für die betroffenen Opfer sind solche Vorfälle oft der Beginn einer längeren Leidensgeschichte und machen unbeschwertes Lernen nahezu unmöglich.
Deswegen wurde in Hamburg ein Meldeverfahren für Gewaltvorfälle an Schulen implementiert. In Rahmen dieses Verfahrens werden Tatbestände wie gefährliche Körperverletzung, Raub oder Erpressung, Sexualdelikte und Straftaten gegen das Leben abgefragt.
Doch auch unterhalb der Schwelle dieser Tatbestände gibt es e die ein Einscheiten rechtfertigen. Hierbei sei das Mobbing aus diversen Gründen besonders genannt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.