Antwort: Nutzung des Lola Rogge Platzes für politische Informationsstände (Anfrage der CDU-Fraktion)
Fragesteller: Dr. Gunter Böttcher, Roland Hoitz und Joseph Johannsen
Politische Informationsstände, insbesondere auch außerhalb von Wahlkampfzeiten, sind ein zentrales Element lebendiger Demokratie. Sie ermöglichen den direkten Austausch zwischen Politik und Bevölkerung, stärken das Vertrauen in politisches Handeln und machen deutlich, dass politische Arbeit kontinuierlich stattfindet und sich an den aktuellen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger orientiert. Gerade öffentlich zugängliche Plätze nehmen dabei eine besondere Rolle für die politische Meinungsbildung ein.
Jedoch wurde kürzlich ein Antrag eines CDU-Ortsverbandes in Hamburg-Mitte auf Durchführung eines Infostands auf dem Lola‑Rogge‑Platz von der zuständigen GWG Gesellschaft für Wohnungs‑ und Gewerbebau Baden‑Württemberg AG abgelehnt.
Der Lola‑Rogge‑Platz wird seit seiner Eröffnung im Juli 2021 als öffentlich zugänglicher Platz genutzt und weist die Merkmale eines zentralen Aufenthalts‑ und Begegnungsortes im Quartier auf. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen zur rechtlichen Einordnung der Fläche, zu den Entscheidungsbefugnissen der verwaltenden Stelle sowie zur bisherigen Genehmigungspraxis.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Punkte:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte (Fragen 2 und 4) und die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (Fragen 1-5) beantworten, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HafenCity Hamburg GmbH (HCH), die Anfrage wie folgt:
Der Lola-Rogge-Platz teilt sich in drei Teile: eine nördlich der Baakenallee befindliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (1), die Baakenallee inklusive Nebenfläche als Verkehrsfläche (2) und eine südlich der Baakenallee befindliche private Fläche (3). Die Flächen (1) + (2) befinden sich aktuell noch im Eigentum des Sondervermögens Stadt und Hafen und werden erst nach endgültiger Fertigstellung gewidmet. Die private Fläche (3) gehört zum Grundstück der angrenzenden Bebauung und ist mit Geh- und Fahrrechten belegt. Die mit Gehrechten belegte Fläche ist allgemein öffentlich zugänglich.
In der Begründung zum Bebauungsplan HafenCity 14 vom 5. Januar 2016 (HmbGVBl. S. 36) wird zur Fläche (3) ausgeführt:
„Der Lola-Rogge-Platz wird südlich der Baakenallee aufgrund der großflächigen Unterbauung mit einer Tiefgarage als Mischgebiet und nicht als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wie der nördliche Teil des Lola-Rogge-Platzes festgesetzt. Da in der geplanten Tiefgarage vorrangig halböffentliche und private Stellplätze untergebracht werden sollen, handelt es sich hier nicht um eine öffentliche Tiefgarage. Eine Unterbauung von öffentlichem Grund mit privaten Bauwerken ist unterhaltungstechnisch schwierig und führt häufig zu rechtlichen Problemen (z. B. bei Wartungsarbeiten, Haftungsfragen etc.). Die Platzfläche soll aber trotz der Mischgebietsfestsetzung einen ausschließlich öffentlichen Charakter haben, dauerhaft zugänglich sein und ausschließlich dem Aufenthalt und der Nutzung von Fußgängern dienen. Daher ist hier ein Gehrecht festgesetzt.“
Da die Fläche noch nicht gewidmet ist, finden die Regelungen des Hamburgischen Wegegesetz (HWG) für die Nutzung der Fläche keine Anwendung. Die Nutzung der Fläche kann mit dem jeweiligen Eigentümer in Anwendung von Zivilrecht geregelt bzw. vereinbart werden.
- Auf den Flächen (1) und (2), siehe Antwort zu 2. Für die Fläche (3) ergibt sich aus dem öffentlich-rechtlich geregelten Gehrecht kein Anspruch auf Nutzung für politische Informationsstände. Über die Regelungen des Bebauungsplans hinaus hat das Sondervermögen Stadt und Hafen jedoch zivilrechtlich im Rahmen des Kaufvertrages vereinbart, dass politische Informationsstände unter den nachstehend genannten Voraussetzungen erlaubt werden müssen:
- Politische Information oder Werbung durch politische Parteien erfolgt im Hinblick auf bevorstehende Wahlen oder Abstimmungen.
- Politische Information oder Werbung durch Initiatoren von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden bzw. Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden erfolgt für das Vorhaben oder im Hinblick auf bevorstehende Abstimmungen.
- Transportable Stände bis zu einer Grundfläche von 3 m² werden an den hierfür generell vorgesehenen Stellen oder den vom Ansprechpartner zugewiesenen Stellen bis zur Dauer von maximal drei zusammenhängenden Tagen aufgestellt.
- Stellschilder werden an den generell hierfür vorgesehenen Stellen oder den vom Ansprechpartner zugewiesenen Stellen bis zu einer Dauer von maximal drei zusammenhängenden Tagen aufgestellt.
Dem Bezirksamt Hamburg-Mitte stehen keine rechtlichen Möglichkeiten, auf Entscheidungen Dritter einzuwirken, zur Verfügung.
Die Freie und Hansestadt Hamburg kann gegen Nicht-Einhaltung von Vertragsbestandteilen des Grundstückskaufvertrag zivilrechtlich vorgehen.
Über die Beantragung und Genehmigung von Informationsständen auf den privaten Flächen des Lola-Rogge-Platzes liegen der HCH keine Informationen vor. Auf den Verkehrsflächen wurde seit 2021 ein Antrag im Jahre 2024 durch die SPD Hamburg Mitte gestellt und durch die HCH genehmigt.
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