Antwort: Beginnt nun im Neues Korallusviertel endlich der Bau von dringend benötigten Wohnungen? (I) (Anfrage der CDU-Fraktion)
Anfragensteller: Jörn Frommann, Dr. Gunter Böttcher und Fabian Haase
Beginnt nun im Neues Korallusviertel endlich der Bau von dringend benötigten Wohnungen? (I)
Nachdem bereits am vergangenen Dienstag aufmerksame Beobachter Arbeiten an den Gründungspfählen der späteren Gebäude entlang der Bahnlinie im westlichen Teil des Grundstücks beobachten konnten, scheint die Hoffnung, dass nunmehr endlich – rund 15 Jahre nach den ersten Planungen – tatsächlich mit dem Bau der dringend benötigten Wohnungen begonnen werden kann.
In einer Pressemitteilung des Bezirksamts Hamburg-Mitte heißt es am 13.07.2026 dazu, dass die Firma Ditting neuer Projektträger des Vorhabens sei. In einem Pressebericht in der Immobilien-Zeitung vom gleichen Tage heißt es konkreter, dass die SAGA der neue Bauherr des komplexen Vorhabens sei.
Viele Fragen in Bezug auf den bisherigen Städtebaulichen Vertrag und den Wohnungsmix bleiben offen.
Daher fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und unter Beteiligung der SAGA, wie folgt:
Ja, die Firma Ditting ist neue Eigentümerin des in Rede stehenden Areals und Vorhabenträgerin für das Bauvorhaben „Neues Korallusviertel“. Zu konkreten Zeitpunkten wäre die Fa. Ditting zu befragen.
Nein, die SAGA ist derzeit nicht die Eigentümerin der in Rede stehenden Wohnbauflächen.
Der Wohnungsmix ist Gegenstand laufender Verhandlungen im Kontext des 2. Nachtrags zum städtebaulichen Vertrag mit der neuen Vorhabenträgerin. Der seinerzeit ausgehandelte Wohnungsmix wird mit Blick auf die aktuellen Rahmenbedingungen und Förderkonditionen plausibilisiert. Der seinerzeitige Mindestanteil an öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau wird hierüber weiterhin gesichert.
Die SAGA prüft regelhaft die Anwendung des Hamburg-Standards für kostenreduziertes Bauen. Angaben zu Kaufpreisen und zur konkreten Anwendung des „Hamburg-Standards“ können aufgrund bestehender Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Dritten sowie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht gemacht werden. Die SAGA nimmt grundsätzlich zu Kaufpreisen sowie zu Vereinbarungen zur Bauausführung in Verträgen mit im Markt stehenden Dritten keine Stellung, um nachteilige Auswirkungen auf das künftige Angebotsverhalten anderer Marktteilnehmer zu vermeiden.
Aufgrund der lfd. Verhandlungen zum 2. Nachtrag des städtebaulichen Vertrags gibt es zum Wohnungsmix aktuell noch keine abschließende Entscheidung. Eine zeitnahe Einbindung der Bezirkspolitik ist vorgesehen.
Die ursprünglich geplante Anzahl von ca. 460 Wohneinheiten soll nach aktuellem Planungsstand auf ca. 490 Wohneinheiten erhöht werden.
Die seinerzeit vereinbarte Bruttogeschossfläche wird auch zukünftig in dieser Höhe weiter verfolgt.
Die seinerzeit vereinbarte Wohnfläche wird auch zukünftig in dieser Höhe weiter verfolgt.
Siehe Antwort zu Frage 3
Nein.
Nein.
gegeben? Wenn ja, welche?
Die Weitergabe der vereinbarten Pflichten an die neue Eigentümerin ist bereits im städtebaulichen Vertrag vom 20.02.2019 und im 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 16.02.2026 geregelt. Im Rahmen der lfd. Verhandlungen zum 2. Nachtrag des städtebaulichen Vertrags werden die geltenden Pflichten aufgegriffen. Mit Blick auf die aktuellen Rahmenbedingungen sind Anpassungen erforderlich (siehe vor) und werden derzeit verhandelt und ggf. dann vertraglich entsprechend aufgenommen.
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