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Antwort: Beginnt nun im Neues Korallusviertel endlich der Bau von dringend benötigten Wohnungen? (I) (Anfrage der CDU-Fraktion)

Anfrage nach § 27 BezVG

Sachverhalt

Anfragensteller: Jörn Frommann, Dr. Gunter Böttcher und Fabian Haase

Beginnt nun im Neues Korallusviertel endlich der Bau von dringend benötigten Wohnungen? (I)

Nachdem bereits am vergangenen Dienstag aufmerksame Beobachter Arbeiten an den Gründungspfählen der späteren Gebäude entlang der Bahnlinie im westlichen Teil des Grundstücks beobachten konnten, scheint die Hoffnung, dass nunmehr endlich – rund 15 Jahre nach den ersten Planungen – tatsächlich mit dem Bau der dringend benötigten Wohnungen begonnen werden kann.

In einer Pressemitteilung des Bezirksamts Hamburg-Mitte heißt es am 13.07.2026 dazu, dass die Firma Ditting neuer Projektträger des Vorhabens sei. In einem Pressebericht in der Immobilien-Zeitung vom gleichen Tage heißt es konkreter, dass die SAGA der neue Bauherr des komplexen Vorhabens sei.

Viele Fragen in Bezug auf den bisherigen Städtebaulichen Vertrag und den Wohnungsmix bleiben offen.

Daher fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Hamburg-Mitte beantwortet die Anfrage, teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) und unter Beteiligung der SAGA, wie folgt:

  1. Ist es richtig, dass die Firma Ditting die Projektrechte für das Vorhaben Neues Korallusviertel von Empira gekauft hat? Wenn ja, seit wann ist das so? Wenn nein, wer hat die Projektrechte dann übernommen?

Ja, die Firma Ditting ist neue Eigentümerin des in Rede stehenden Areals und Vorhabenträgerin für das Bauvorhaben „Neues Korallusviertel“. Zu konkreten Zeitpunkten wäre die Fa. Ditting zu befragen.

  1. Ist es richtig, dass die Saga neuer Eigentümer der Wohnbauflächen des Neues Korallusviertel ist? Wenn ja, seit wann ist das so?

Nein, die SAGA ist derzeit nicht die Eigentümerin der in Rede stehenden Wohnbauflächen.

  1. Steht der seinerzeit mit den bisherigen Eigentümern ausgehandelte und als dringend erforderlich eingestufte Wohnungsmix (u.a. 20% geförderter Wohnungsbau) zur Disposition? Wenn ja, welchen Wohnungsmix strebt der neue Eigentümer an?

Der Wohnungsmix ist Gegenstand laufender Verhandlungen im Kontext des 2. Nachtrags zum städtebaulichen Vertrag mit der neuen Vorhabenträgerin. Der seinerzeit ausgehandelte Wohnungsmix wird mit Blick auf die aktuellen Rahmenbedingungen und Förderkonditionen plausibilisiert. Der seinerzeitige Mindestanteil an öffentlich gefördertem Mietwohnungsbau wird hierüber weiterhin gesichert.

  1. Wie hoch ist der Kaufpreis, den die Saga für das Gesamtvorhaben am Ende bezahlen muss (bitte aufgeteilt nach Preisen je m² BGF und je m² Wfl.)?
  1. Findet bei der Umsetzung des Vorhabens der „Hamburg Standard“ für kostensparendes Bauen Anwendung? Wenn nein, warum nicht?

Die SAGA prüft regelhaft die Anwendung des Hamburg-Standards für kostenreduziertes Bauen. Angaben zu Kaufpreisen und zur konkreten Anwendung des „Hamburg-Standards“ können aufgrund bestehender Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Dritten sowie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen nicht gemacht werden. Die SAGA nimmt grundsätzlich zu Kaufpreisen sowie zu Vereinbarungen zur Bauausführung in Verträgen mit im Markt stehenden Dritten keine Stellung, um nachteilige Auswirkungen auf das künftige Angebotsverhalten anderer Marktteilnehmer zu vermeiden.

  1. Wurde die Politik in die neuen Entwicklungen und insbesondere in die Entscheidungen zum Punkt 3 eingebunden? Wenn ja, wann und wo? Wenn nein, warum nicht?

Aufgrund der lfd. Verhandlungen zum 2. Nachtrag des städtebaulichen Vertrags gibt es zum Wohnungsmix aktuell noch keine abschließende Entscheidung. Eine zeitnahe Einbindung der Bezirkspolitik ist vorgesehen.

  1. Hat es im Rahmen der Kaufvertragsverhandlungen und des begleitenden Prozesses durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte Änderungen bei den bisherigen Kennzahlen zu
  1. Anzahl der Wohnungen

Die ursprünglich geplante Anzahl von ca. 460 Wohneinheiten soll nach aktuellem Planungsstand auf ca. 490 Wohneinheiten erhöht werden.

  1. Bruttogeschossfläche

Die seinerzeit vereinbarte Bruttogeschossfläche wird auch zukünftig in dieser Höhe weiter verfolgt.

  1. Wohnfläche

Die seinerzeit vereinbarte Wohnfläche wird auch zukünftig in dieser Höhe weiter verfolgt.

  1. Wohnungsmix

Siehe Antwort zu Frage 3

  1. Soziale Infrastruktur

Nein.

  1. Qualitäten im Außenbereich

Nein.

gegeben? Wenn ja, welche?

  1. Ist der städtebauliche Vertrag vom 20.02.2019 vollumfänglich als Verpflichtung an die neue Eigentümerin der Grundstücke übertragen worden? Wenn nein, warum nicht und welche Passagen wurden nicht übernommen?

Die Weitergabe der vereinbarten Pflichten an die neue Eigentümerin ist bereits im städtebaulichen Vertrag vom 20.02.2019 und im 1. Nachtrag zum städtebaulichen Vertrag vom 16.02.2026 geregelt. Im Rahmen der lfd. Verhandlungen zum 2. Nachtrag des städtebaulichen Vertrags werden die geltenden Pflichten aufgegriffen. Mit Blick auf die aktuellen Rahmenbedingungen sind Anpassungen erforderlich (siehe vor) und werden derzeit verhandelt und ggf. dann vertraglich entsprechend aufgenommen.

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