Antwort: Anfrage zu Demonstrationen und Gewalt im Wahlkampf (Anfrage der AfD-Fraktion)
Fragesteller: Marc-Manuel Kunstmann, Norbert Jordan, Nicole Jordan
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir würden gerne den Bundestagswahlkampf 2021 in Hamburg analysieren und aufarbeiten.
Immer wieder wird in den unterschiedlichsten Medien über „politische Gewalt“, „Gewaltparolen“ und über Polizeieinsätze im Rahmen von Wahlen berichtet.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft:
1.a) Wie viele Infostände gab es zur Bundestagswahl 2021 im Bezirk Hamburg Mitte?
Bitte mit Angabe welche Partei/Organisation/Gruppierung diese organisiert/angemeldet hat.
Bitte mit Angabe der „Kategorie“ oder Art der Örtlichkeit/Lokalisation und die Angabe des Stadtteils.
b) waren Polizeieinsätze zur Sicherung oder aufgrund von Störungen bzw. Gegendemonstrationen oder gar von Gewalt notwendig?
c) welche Art von Einsatzmittel und welche Anzahl an Beamten wurden jeweils eingesetzt?
Zum Beispiel:
Landespolizei – 2 Funkstreifenwagen - 4 Beamte
Bereitschaftspolizei – 3 Mannschaftswagen – 24 Beamte, 1 Führungsfahrzeug – 6 Beamte
Sonderfahrzeuge/Einheiten, wie Wasserwerfer / Reiterstaffel / Hundestaffel etc. pp.
Bundespolizei
d) konnten Störer, Gegendemonstranten oder ggf. Gewalt ausübenden Menschen und/oder Gruppen einer Partei, Organisation oder politischen Ausrichtung/Strömung zugeordnet werden?
Welche Partei, Organisation oder Politische Ausrichtung/Strömung war es im Einzelnen?
(z.B. Antifa, links, rechts, FFF, ….)
e) Kam es zu Ordnungswidrigkeiten, Gewalttätigkeiten, Ausschreitungen oder zu Straftaten?
Welche Anzahl wurde registriert?
Welcher Kategorie bzw. Gruppierung waren diese Störer, Gegendemonstranten oder ggf. Gewalt ausübenden Menschen und/oder Gruppen zuzuordnen?
(z.B Antifa, links, rechts, FFF, ….)
f) Wie oft musste eine Medizinische Erstversorgung erfolgen?
Art der Erstversorgung/Art der Verletzung inkl. Auslösendem Faktor
(wie Pfefferspray, körperliche Gewalt/Gewalt durch die Zuhilfenahme von Gegenständen)
g) Mussten Personen rettungsdienstlich versorgt werden?
(Bitte mit Anzahl und der Unterscheidung zwischen Erstversorgung ohne Krankenhausbehandlung und mit Krankenhausbehandlung)
Die Behörde für Inneres und Sport beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1.a –g:
Statistische Daten zu Infoständen werden von der Polizei nicht selbst erhoben.
Der Polizei liegen Daten zu vom Bezirksamt Hamburg-Mitte an die Polizei übermittelten Sondernutzungserlaubnissen für Infostände im Sinne der Fragestellung vor. Zu den im Betrachtungszeitraum 7. Juni bis 26. September 2021 der Polizei zur Kenntnis gebrachten 124 Sondernutzungserlaubnissen siehe Anlage 1.
Die Polizei begleitete Infostände am 15. September 2021 mit 37, am 21. September 2021 mit 27 und am 24. September 2021 mit 22 Polizeibeamtinnen und -beamten. Weitere Angaben über Art und Gliederung der Einsatzkräfte ermöglichen Rückschlüsse auf die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden.
Nach Erkenntnissen der Polizei erfolgte am 15. September 2021 im Zusammenhang mit dem polizeilich begleiteten Infostand eine nicht angemeldete Versammlung von geschätzten 40 Personen, die antifaschistischen Zusammenhängen zugeordnet wurden. In diesem Zusammenhang wurde eine Strafanzeige gefertigt.
Am 24. September 2021 wurde die Durchführung des polizeilich begleiteten Infostandes nach Erkenntnissen der Polizei von etwa 35 Personen gestört, die ebenfalls antifaschistischen Zusammenhängen zugeordnet wurden. Nach Erkenntnissen der Polizei kam es dabei zu keinen strafbaren Handlungen.
Erkenntnisse zu medizinisch versorgten Personen liegen der Polizei nicht vor.
Die Feuerwehr führt keine Statistiken zu Rettungsdiensteinsätzen anlässlich von Infoständen.
2. a) Wie viele Wahl-Informationsveranstaltungen, Wahl-Partys und ähnliche Wahl-Versammlungen gab es zur Bundestagswahl 2021 im Bezirk Hamburg Mitte?
Bitte mit Angabe welche Partei diese organisiert/angemeldet hat.
Bitte mit Angabe der „Kategorie“ oder Art der Örtlichkeit/Lokalisation und die Angabe des Stadtteils.
b) waren Polizeieinsätze zur Sicherung oder aufgrund von Störungen bzw. Gegendemonstrationen oder gar von Gewalt notwendig?
c) welche Art von Einsatzmittel und welche Anzahl an Beamten wurden jeweils eingesetzt?
Zum Beispiel:
Landespolizei – 2 Funkstreifenwagen - 4 Beamte
Bereitschaftspolizei – 3 Mannschaftswagen – 24 Beamte, 1 Führungsfahrzeug – 6 Beamte
Sonderfahrzeuge/Einheiten, wie Wasserwerfer / Reiterstaffel / Hundestaffel etc. pp.
Bundespolizei
d) konnten Störer, Gegendemonstranten oder ggf. Gewalt ausübenden Menschen und/oder Gruppen einer Partei, Organisation oder politischen Ausrichtung/Strömung zugeordnet werden?
Welche Partei, Organisation oder Politische Ausrichtung/Strömung war es im Einzelnen?
(z.B. Antifa, links, rechts, FFF, ….)
e) Kam es zu Ordnungswidrigkeiten, Gewalttätigkeiten, Ausschreitungen oder zu Straftaten?
Welche Anzahl wurde registriert?
Welcher Kategorie bzw. Gruppierung waren diese Störer, Gegendemonstranten oder ggf. Gewalt ausübenden Menschen und/oder Gruppen zuzuordnen?
(z.B. Antifa, links, rechts, FFF, ….)
f) Wie oft musste eine Medizinische Erstversorgung erfolgen?
Art der Erstversorgung/Art der Verletzung inkl. Auslösendem Faktor
(wie Pfefferspray, körperliche Gewalt/Gewalt durch die Zuhilfenahme von Gegenständen)
g) Mussten Personen rettungsdienstlich versorgt werden?
(Bitte mit Anzahl und der Unterscheidung zwischen Erstversorgung ohne Krankenhausbehandlung und mit Krankenhausbehandlung)
Zu 2.a –g:
Der Polizei liegen Daten zu 33 Veranstaltungen im Sinne der Fragestellungen vor. Darüber hinaus sind Veranstaltungen in nichtöffentlichen Räumen gegenüber der Polizei nicht anmeldpflichtig.
Bei 29 Veranstaltungen waren Einsatzkräfte der Polizei präventiv eingesetzt. Weitere Angaben über Art und Gliederung der Einsatzkräfte ermöglichen Rückschlüsse auf die Einsatztaktik der Polizei, zu der aus grundsätzlichen Erwägungen keine Angaben gemacht werden.
Im Übrigen siehe Anlage 2.
Störungen der Veranstaltungen sind der Polizei in fünf Fällen bekannt. Dabei handelte es sich um eine Veranstaltung von Bündnis 90 / Die Grünen, eine Veranstaltung der CDU und drei Veranstaltungen der AfD. Die Störungen der Veranstaltungen der AfD wurden von Personen begangen, die von der Polizei antifaschistischen Zusammenhängen zugeordnet werden. Eine Einordnung der Störer der beiden anderen Veranstaltungen wurde bei der Polizei nicht dokumentiert. Im Zusammenhang mit den Störungen sind bei der Polizei vierzehn Straftaten festgestellt worden.
Nach Erkenntnissen der Polizei ist in einem Fall eine medizinische Erstversorgung und eine anschließende Verbringung in ein Krankenhaus erforderlich gewesen. Darüber hinaus handelt es sich hierbei um ein noch nicht abgeschlossenes Ermittlungsverfahren. Um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, sieht die Polizei in gängiger Praxis von einer weitergehenden Beantwortung ab.
Die Feuerwehr führt keine Statistiken zu Rettungsdiensteinsätzen anlässlich von Wahl-Informationsveranstaltungen, Wahl-Partys und ähnlichen Wahl-Versammlungen.
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