Antrag auf Akteneinsicht: Abriss- und Neubaupläne der SAGA-Siedlung im Gebiet Möllner Landstraße/Merkenstraße/Cottaweg (Billstedt) (Antrag der Fraktion DIE LINKE und der Volt-Fraktion)
Letzte Beratung: 04.08.2026 Hauptausschuss Ö 7.1
Antrag der Mitglieder der Bezirksversammlung Jacob Schoo, Nico Carstens, Sarah Veigel (Volt),
Antonia-Luise Ivankovic, Theresa Jakob, Steffen Leipnitz, Susanne Morgenstern, Maureen Schwalke, Carina Sickau, Nora Stärz, Marinus Stehmeier, Ronald Wilken (Die Linke)
Die städtische SAGA-Aktiengesellschaft plant im Bereich Möllner Landstraße/ Merkenstraße/ Cottaweg 176 WE abzureißen und durch 300 neue zu ersetzen. Laut einer schriftlichen Kleinen Anfrage der Bürgerschaftsabgeordneten Heike Sudmann (Die Linke), hat die SAGA zur Entscheidungsfindung zwischen Ersatzneubau oder Modernisierung ihr eigenes SAGA-Ersatzneubau/Modernisierungs-Abwägungstool verwendet. Darin werden Bestandsgebäude anhand der Kategorien Soziales, nachhaltige Vertriebsfähigkeit, Ökologie und Ökonomie analysiert und die Entscheidung ist am Ende auf einen Abriss der Bestandsgebäude gefallen. Gründe sollen u.a. der schlechte Zustand der Gebäude und die damit verbundene zu aufwendige Modernisierungen sein, die zu überteuerten Mieten führen würden. Weiter heißt es in der Antwort auf die Anfrage, dass die SAGA in der Vergangenheit die Instandhaltung ordnungsgemäß im Rahmen der Bestandsbewirtschaftung ausgeführt hat, trotzdem ist offen, was sie unternommen hat, um die 176 WE auf einem modernen und damit auf einem nicht abrisswürdigen Stand zu halten.
Die bestehenden Mieter*innen haben von der SAGA ein Rückkehrrecht zugesagt bekommen, trotzdem müssen sie über Jahre ihre gewohnte Umgebung verlassen und viele Mühen für den geplanten Abriss auf sich nehmen. Eine Antwort auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion in Hamburg-Mitte (Drs. 23-1444) hat außerdem ergeben, dass der geplante Neubau die im Planungsrecht vorgeschriebenen zwei bzw. vier Vollgeschosse in einem Teilbereich auf acht Vollgeschosse überschreitet, wodurch sich auch die Wirkung auf die umliegende Nachbarschaft im Vergleich zur jetzigen Bebauung stark verändern kann. Eine Akteneinsicht würde dabei helfen, die Entscheidungsgrundlagen besser nachzuvollziehen und könnte im weiteren Verlauf bei der bezirkspolitischen Beurteilung auch in Hinblick auf Genehmigungen von Vorteil sein.
Um das Planschbecken dennoch zu erhalten, sollen Bundesfördermittel sowie Programme zur Klimaanpassung zur Restaurierung genutzt werden.Ziel ist eine zukunftsfähige Ertüchtigung des Beckens.
Der Hauptausschuss möge daher gemäß § 25 Abs. 1 BezVG beschließen:
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