22-1795.1

Abholstation für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel

Mitteilung öffentlich

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20.05.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.03.2021 dem nachfolgend aufgeführten Antrag der CDU-, SPD- und FDP-Fraktion Drs. Nr. 22-1795 einstimmig zugestimmt.

 

Unsere Kundenzentren im Einwohnerwesen und Ausländerwesen sind trotz verpflichtender Terminvergabe für Dienstleistungen stark belastet. Es gibt zwar Dienstleistungen, wie die Abholung von Ausweisdokumenten und elektronischer Aufenthaltstitel für die man keinen Termin braucht, aber unter anderem dauert die Abholung auch einige Zeit.

Darüber hinaus ist die Abholung von diesen Dokumenten nur während der Öffnungszeiten der Kundenzentren möglich. Dies ist vor allem für Eltern, Berufstätige oder Menschen mit vollen Terminplänen oder anderen Verpflichtungen oftmals eine Herausforderung.

Zu Pandemie-Zeiten bedeutet die Abholung solcher Dokumente für beide Seiten außerdem zusätzliche persönliche Kontakte.

 

Einige Kommunen in Deutschland haben auf diese Herausforderung bereits durch das Aufstellen von sog. 24/7 Abholstationen, vergleichbar mit Packstationen, reagiert. Ein Beispiel hierfür sind die Stadt Ludwigsburg und die Gemeinde Korntal-Münchingen bei Stuttgart, wo die Kosten für einen entsprechenden Automaten mit etwa 20.000 € beziffert wurden.

 

Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung, zur Steigerung der Familienfreundlichkeit, zur Reduzierung von unnötigen Kontakten und zur Reduzierung der Arbeitsbelastung der Kundenzentren sollte auch Hamburg 24/7 Abholstationen für Personalausweise, Reisepässe und elektronischen Aufenthaltstiteln aufstellen.

 

Vor diesem beschließt die Bezirksversammlung:

1. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die zuständige Behörde prüfen möge, ob in allen Bezirken an den Bezirksämtern bzw. an den Standorten der Kundenzentren je eine Abholstation für die Abholung von Ausweisdokumenten und elektronischen Aufenthaltstiteln zu jeder Tages- und Nachtzeit errichtet werden kann.

2. Sollte die Aufstellung nicht in allen Bezirken möglich sein, dann wird der Bezirksamtsleiter gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Aufstellung eines Automaten im Rahmen eines Pilotprojektes im Bezirksamt Hamburg-Mitte durch die zuständige Behörde geprüft wird.

 

Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke nimmt zu dem Beschluss mit Schreiben vom 28.04.2021 wie folgt Stellung:

 

Die Empfehlung des Bezirksamtes Hamburg-Mitte vom 18. März 2021 wird nach eingehender Prüfung nicht befürwortet. Die Beschaffung von Abholgeräten wird nicht weiter verfolgt.

Auf die anliegenden Antworten des Senats auf die parlamentarischen Schriftlichen Kleinen Anfragen 22/3193 und 22/3411 „Abholstation für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel“ bzw. „Abholstation für Personalausweise, Reisepässe und elektronische Aufenthaltstitel II“ wird insoweit verwiesen.

Die Bezirksversammlung Wandsbek hat auf ihre im Wesentlichen gleichlautende Beschlussempfehlung aus Drs. 21-2525.1 vom 25. Februar 2021 die beigefügte entsprechende Stellungnahme erhalten.“

 

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage Stellungnahme der BWFGB zur Drs. 21-2525.1 der BV Wandsbek