Herr Könecke begrüßt die Ausschussmitglieder und die Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung zur dritten digitalen Sitzung des Jugendhilfeausschusses Eimsbüttel. Weiterhin begrüßt er als Gäste zum TOP 5 Herrn Professor Dr. Richter von der Evangelischen Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie und Herrn Professor Dr. Lutz von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften (HAW) sowie Herrn Fischer vom Jugendclub Burgwedel und eine Bürgerin zum Tagesordnungspunkt 4 „Bürgerfragestunde“.
Herr Könecke stellt die Anwesenheit per namentlicher Abfrage fest.
Es sind inklusive Vertretungen 15 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Gemäß § 13 Absatz 3 Bezirksverwaltungsgesetz fragt der Vorsitzende namentlich ab, ob Einwände gegen die Durchführung der Sitzung als Videokonferenz bestehen. Die stimmberechtigten Mitglieder erheben hiergegen keinen Widerspruch und fassen einstimmig in namentlicher Abstimmung den Beschluss, die heutige Sitzung des JHA Eimsbüttel als Videokonferenz auszurichten.
Die Niederschriften über die Sitzungen vom 27.01.2021 und 24.02.2021 werden genehmigt.
Herr Könecke begrüßt eine Bürgerin, die eine Frage an den Ausschuss bzw. die Verwaltung stellen möchte.
Es gehe ihr, wie auch mehrerer ihrer Nachbar*innen darum, zu erfahren, inwieweit das Jugendamt hoheitliche Aufgaben bei Vertretungen vor Gerichten wahrnehme, bzw. ihr bekannt sei, dass Tagesmitarbeiter*innen von Privatorganisationen wie freien Trägern als eine Art Berater*innen für die Gerichte bei Fällen mit Kindern und Jugendlichen auftreten. Hierbei würde ein enormer Einfluss auf die Entscheidungen der Gerichte ausgeübt.
Dieses sei dem Jugendamt in der Form nicht bekannt, erklärt Frau Albers.
Ergänzend weist Frau Becker daraufhin, dass das Jugendamt bis hinauf zur Instanz des Hanseatischen Oberlandesgerichtes als Verfahrensbeistand betroffene Jugendliche begleiten könne. Ein Einfluss auf die Entscheidung der Gerichte werde hier keinesfalls ausgeführt.
Herr Könecke bittet die teilnehmende Bürgerin, ihre Frage ggf. konkretisiert schriftlich beim Jugendamt des Bezirksamtes Eimsbüttel einzureichen.
Herr Könecke verweist auf den Beschuss aus der letzten Sitzung zur Vorbereitung der Eimsbütteler Ombudsstelle, eine Arbeitsgruppe des JHA einzurichten. Er begrüßt noch einmal Herrn Prof. Dr. Lutz und Herrn Prof. Dr. Richter und erteilt ihnen das Wort.
Herr Prof. Dr. Lutz berichtet über Ziele, Zielgruppen und Arbeitsweisen der Ombudschaft. Weiterhin gibt er einen Überblick über grundlegende Spannungsfelder und Herausforderungen, gibt Empfehlungen zu Ausstattung und Struktur einer Ombudsstelle.
Er beschreibt Aufgabenprofile und Gelingensbedingungen ombudschaftlicher Arbeit auf Bezirksebene.
Herr Prof. Dr. Richter ergänzt Aufbau und Struktur der Fachstelle Ombudschaft der Kinder- und Jugendhilfe, erläutert die Art der Fachaufsicht der Sozialbehörde und verweist auf die jährliche Berichterstattung der Ombudsstelle an JHA und Verwaltung.
Beispielhaft berichtet er noch einmal aus den Erfahrungen der bereits im Bezirk Hamburg-Mitte eingerichteten Ombudsstelle (siehe auch der Niederschrift beigefügte Präsentation).
Frau Warnecke bedankt sich für die Ausführungen und hält es für wichtig, dass zwischen Jugendamt und Ombudsstelle eine tatsächliche räumliche Trennung vorgesehen sei. Weiterhin bittet sie um Auskunft, welche einschlägige Berufserfahrung Ombudsleute haben sollten.
Herr Prof. Dr. Lutz betont die Wichtigkeit der räumlichen Distanz zwischen den Jugendämtern und Ombudsstellen. Dieses werde bei der zukünftigen Organisation vorrangig berücksichtigt. Bei der Berufserfahrung sei ein solides Grundwissen über Jugendhilfe und vor allem Jugendhilfestrukturen eine wichtige Voraussetzung. In Hamburg-Mitte sind erfahrene ehemalige Mitarbeiter*innen der Jugendhilfe tätig.
Herr Heißner bittet, wenn möglich, die Präsentation schon vor Verschickung der Niederschrift an die Mitglieder des JHA zu übermitteln, was von Herrn Loesaus zugesagt wird.
Er sehe hier auch eine juristische Komponente und fragt, wie ggf. eine Zusammenarbeit mit der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) aussehen könne. Des Weiteren müsse überlegt werden, ob zu restriktive Anforderungen bei der Auswahl der Ombudsleute dazu führen, dass nicht genug Personen gefunden werden und eine ausreichende Hilfeleistung gefährdet werde.
Eine Zusammenarbeit mit der ÖRA mache Sinn, erklärt Herr Prof. Dr. Lutz, so habe beispielsweise in Hamburg-Mitte auch ein Familienrichter ehrenamtlich mitgearbeitet.
Es handele sich jedoch bei den Ombudschaften nicht um eine eigentliche Beratung im rechtlichen Sinne. Kriterien bei der Auswahl Ehrenamtlicher für die Aufgabe der Ombudschaft müssen in der Fachstelle und den Jugendhilfeausschüssen entwickelt werden.
Herr Könecke weist darauf hin, dass dieser Prozess in der demnächst anlaufenden Arbeitsgruppe starten werde.
Frau Satzer möchte wissen, wie die Qualifikation ausgestaltet sein solle und wer für die Qualifikation Interessierter verantwortlich sein werde.
Für die Qualifikation werde die Fachstelle zuständig sein, erklärt Herr Prof. Dr. Lutz.
Herr Prof. Dr. Richter ergänzt, dass eine vielfältige Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen erhebliche Vorteile mit sich bringe, aber auch eine Kriterienentwicklung in den Jugendhilfeausschüssen sehr wichtig sei.
Frau Warnecke hält es für wichtig, dass bei der Auswahl auf Qualitätsmerkmale auch im Hinblick auf rechtliche Kenntnisse geachtet werde. Diese Kriterien sollten im Auswahlverfahren nicht zu früh aufgegeben werden. Sollte sich herausstellen, dass es zu wenig Bewerber gebe, könne man immer noch schauen, wie damit umgegangen werden könne.
Herr Lamp´l teilt mit, dass auch in der bezirklichen „AG 78“ über diese Thematik diskutiert wurde. Für die Arbeitsgruppe des JHA habe man auch bereits 3 Personen ausgewählt, von der ggf. eine auch als Ehrenamtlicher in der Ombudsstelle mitarbeiten würde. Ohnehin wäre grundsätzlich zu klären, inwieweit Interessenkonflikte bestehen, wenn aus dem Kreis der freien Träger Ombudspersonen ausgewählt würden.
Herr Könecke schließt die Rednerliste und bedankt sich bei den Professoren für die wichtigen Informationen. Er bittet die Fraktionen und die Träger um Benennung der Mitglieder der Arbeitsgruppe.
Die GRÜNEN: Frau Warnecke
SPD: Frau Satzer
CDU: Herr Heißner
Die LINKE: Frau Pagels
FDP: Frau Krüger
Trägervertreter*innen: Frau Wiebe, Herr Lamp´l, Frau Rolfes
Frau Warnecke erklärt sich bereit, den ersten Termin zu organisieren.
Herr Könecke erklärt, dass das Ergebnis bis spätestens zur JHA Sitzung im Juni vorliegen müsse. Zwischenstände sollten im April und Mai berichtet werden.
19.30 Uhr: Herr Könecke stellt gemäß der Vorgaben für die Durchführung von Online-Sitzungen erneut die Anwesenheit per namentlicher Abfrage fest.
Herr Polte, der Leiter der Abteilung Stadtgrün im Fachamt Management des öffentlichen Raumes im Bezirksamt Eimsbüttel stellt die Revitalisierung des Spielplatzes Halstenbeker Weg vor. Einleitend gibt er einen Überblick des Bestandes der Anlage im aktuellen Zustand, berichtet dann über die Ergebnisse der Kinder- und Jugendbeteiligung/Bürgerbeteiligung im Zeitraum vom 23.10. bis 26.10.2020, die aufgrund der Corona Pandemie online durchgeführt wurde. Er gibt eine Übersicht des Vorentwurfes, zeigt welche konkreten Planungsinhalte auf Grundlage der Beteiligung im Entwurf umgesetzt werden sollen. Er stellt die planerischen Maßnahmen wie vorgezogene Schnittmaßnahmen, Spielgeräte und Neugestaltung des Spielplatzes vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Auf Nachfrage von Frau Krüger, die insbesondere darauf hinweist, Spielplätze grundsätzlich für Kinder mit Einschränkungen zu überplanen, gibt Herr Polte die Auskunft, dass hier bereits alle neuen Wege und Zuwegungen und auch diverse Spielgeräte barrierefrei vorgesehen seien. Tatsächlich gab es im Beteiligungsprozess keine expliziten Wünsche nach besonderen inklusiven Elementen. Dieses sei jedoch jetzt der grundlegende Standard und werde bei allen Planungen mitberücksichtigt.
Herr Lamp`l lobt die vorgestellten Planungen und bittet um Auskunft, ob nicht häufiger Bereiche für ältere Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren ausgewiesen werden könnten. Hier sehe er insbesondere auch im Beteiligungsprozess noch Verbesserungsmöglichkeiten. Seiner Meinung nach sollten die Altersgruppen bei den Planungen auf 6 bis 10 Jahren und dann oberhalb von 10 Jahren festgelegt werden.
Auf Frau Wolfs weitere Nachfrage, erläutert Herr Polte, dass eine Schaukel vorhanden sei und aufgearbeitet werde und für ältere Jugendliche, insbesondere die Sportfelder, wie Bolz- und Basketballplatz, mit Kunststoffbelag und neuen Ausstattungselementen versehen würden.
Herr Polte nimmt Frau Wagners Anregung, Bolz- und Basketballplatz barrierefrei zu erreichen mit in die abschließenden Planungen auf.
Ergebnis:
Die Mitglieder stimmen dem Entwurf in namentlicher Abstimmung einstimmig zu.
Frau Albers berichtet aktuell, dass im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD), im Pflegekinderdienst (PKD) und bei den Amtsvormündern und Beiständen (AV/BS) vorwiegend im Home Office gearbeitet werde, aber auch die Vorort-Betreuung in den Familien ohne Einschränkung weiterlaufen würde. Mittlerweise stünden den Mitarbeiter*innen Corona Schnelltests in ausreichender Zahl zur Verfügung. Es gebe kaum Krankheitsausfälle, jedoch würde sie sich wünschen, dass die Kolleg*innen in der Impfpriorisierung weiter oben stehen würden.
Frau Schütt ergänzt für die OKJA und Familienförderung, dass mittlerweile eine Hälfte der Jugendlichen weiterhin die Einrichtungen besuchten, aber die andere Hälfte der Hygienemaßnahmen müde werde. Auch die Öffnung der Schulen und der gleichzeitige Besuch der Einrichtungen bereite den Eltern Angst, dass für ihre Kinder ein zusätzliches Ansteckungsrisiko bestehe.
Auf Nachfrage von Frau Krüger erläutert Frau Schütt, dass grundsätzlich Corona Schnell Tests in den Einrichtungen möglich wären, dieses jedoch das Einverständnis der Eltern erfordere.
Frau Wagner erläutert die Vorlage und Forderung der „AG 78" zur Impfpriorität und neuen Kategorisierung der OKJA, Jugendsozialarbeit und Familienförderung in Gruppe 2
(die Vorlage liegt den Mitgliedern vor und ist dem Protokoll als Anlage beigefügt).
Frau Albers weist darauf hin, dass die Impfpriorisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendämter und der Freien Träger trotz Einsatz der Jugendamtsleitungen der Dezernentinnen und Dezernenten und auf Ebene der Sozialbehörde aufgrund eines Bundesbeschlusses bislang leider noch nicht verbessert wurde. Hamburgs Initiative in Berlin war hier nicht erfolgreich.
Herr Lamp*l weist abschließend auch auf die Problematik zwischen Schule und Berufsausbildung hin. Aufgrund der Pandemie stünden erheblich weniger Ausbildungsplätze zur Verfügung, was die Jugendarbeitslosigkeit erheblich erhöhen werde.
Herr Könecke stimmt dem zu und dankt Herrn Lamp*l für diesen wichtigen Hinweis.
Zum vorliegenden Antrag gibt Herr Könecke folgenden Hinweis zur Geschäftsordnung (GO): Der vorliegende Antrag, welcher Herrn Loesaus und ihm erst gestern zugegangen sei, wurde nur der Dringlichkeit wegen mit auf die Tagesordnung genommen. Gemäß § 6 der GO des JHA müssen Anträge bis spätestens zwei Tage vor der Sitzung vorliegen. Er bitte die Mitglieder, dieses zukünftig zu berücksichtigen.
Frau Warnecke erläutert die vorliegende Drucksache 21-1871, welche auf der Vorlage der „AG 78“ basiere.
Herr Drößler bittet, die Mutter- und Kind Einrichtungen mit in das Petitum aufzunehmen. Diese arbeiten im Bezirk mit 30 Familien, welche von der aktuellen Situation ganz besonders betroffen seien.
Die SPD-Fraktion unterstütze diesen wichtigen Antrag, erklärt Frau Satzer.
Herr Lamp´l bedankt sich bei den Fraktionen des JHA, dass der Beitrag der „AG 78“ von den diesen aufgegriffen wurde.
Die Fraktion der LINKEN unterstützt den Antrag uneingeschränkt, erklärt Frau Pagels.
Im weiteren Verlauf der Sitzung diskutieren die Mitglieder die Aktualisierung des Petitums.
Herr Heißner formuliert den Änderungsvorschlag.
Herr Könecke fasst die Ergebnisse der Diskussion zusammen.
Ergebnis:
Die Drucksache 21-1871 wird mit folgenden Änderungen im Petitum in namentlicher Abstimmung einstimmig beschlossen: „ 1. eine Hochstufung der Impfpriorität aller Personen, die in Einrichtungen und Diensten der Kinder und Jugendhilfe tätig sind
2. kurzfristig ausreichend Schnelltests und Schutzausrüstung für alle Einrichtungen, insbesondere der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und der Familienförderung, bereitgestellt werden.“
Es liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor.
Herr Könecke teilt mit, dass für die Aktualisierung der Geschäftsordnung des JHA hinsichtlich der Durchführung von Online Sitzungen noch kein Formulierungsvorschlag des Rechtsamtes vorliege. Hintergrund sei, dass die Rechtsämter der Bezirke eine einheitliche Formulierung abstimmen wollen.
Herr Könecke verweist auf die den Mitgliedern zugegangene Antwort der Sozialbehörde.
Zum im Laufe der Sitzung bereits erwähnten Thema Ausbildung verweist Frau Wolf auf die von der Jugend Berufsagentur geplanten digitalen Projektwochen und darüber hinaus sogenannter Power-Praktika, in der Länge von drei Tagen, in der die Jugendlichen die Möglichkeit haben, kurz in Betriebe hereinzuschauen. Die entsprechenden Informationen findet man auf der Website der Jugend Berufsagentur.
Frau Krüger geht auf die von Frau Albers heute verschickte Email zu den Kindeswohlgefährdungen ein und erklärt, dass insbesondere vor diesem Hintergrund speziell im Bereich des neuen Quartiers am Hörgensweg sich zeige, wie wichtig eine ausreichende Finanzierung der Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sei. Exemplarisch zeige sich das beim Jugendclub Hörgensweg. So könne nicht mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich um das Wohl der Kinder und Jugendlichen sorgten, umgegangen werden.
Frau Albers erklärt, dass die geplante Vergrößerung des Jugendclubs am Hörgensweg mittlerweile gelungen sei. Hierfür konnten SAJF-Mittel genutzt werden. Zu den erhöhten Zahlen bei den Kindeswohlgefährdungen komme es auch, wenn sich ein Wohngebiet deutlich vergrößere.
Herr Könecke bittet Frau Albers in der nächsten oder übernächsten Sitzung des JHA noch einmal detaillierter auf das Thema Kindeswohlgefährdung einzugehen.
Herr Heißner begrüßt den Vorschlag des Vorsitzenden und hält eine weitere Befassung für sehr wichtig.
Herr Könecke bedankt sich bei allen für die konstruktive Diskussion und wünscht einen schönen Abend.