Umfassende Finanzierung der OKJA, Familien Förderung und SAE-Projekten Drs. 21-1661, Beschluss der BV vom 28.01.2021
Die Haushaltsjahre 2021/2022 weisen eine Unterfinanzierung der Rahmenzuweisung Kinderund Jugendarbeit, Familienforderung und sozialraumliche Angebotsentwicklung von 158.400€ aus. Hinzu kommt ein erhohter Finanzierungsbedarf durch Tarifsteigerungen fur 2021 und neuen Eingruppierungen (Uberleitungen), sowie Miet- und Preissteigerungen.
Diese Unterdeckung entsteht nicht etwa durch eine Ausweitung der Angebote in der OKJA, Jugendsozialarbeit, Familienforderung und SAE, obwohl eine solche Ausweitung in einer wachsenden, Stadt und besonders der Nachverdichtung im Bezirk Eimsbuttel zum Beispiel mit dem Neubauviertel Horgensweg (890 neue Wohnungen) dringend notwendig ware. Zudem sind fur den Haushalt 2021 nur 75% der Zuwendungen gedeckt, 25 % stehen unter einem, Finanzierungsvorbehalt bis zum Haushaltsbeschluss durch die Burgerschaft im Mai/Juni 2021. Dies bedeutet fur die freien Trager keine Planungssicherheit bei Angebot und Personal.
Der Jugendhilfeausschuss Eimsbuttel sieht diese Entwicklung mit groser Sorge. Jugend-und Familieneinrichtungen mit ihrer offenen und niedrigschwelligen Zugangsstruktur haben nicht nur in Zeiten von Corona-Pandemie und der Fluchtlingszuwanderung eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, sie ubernehmen diese Aufgabe jeden Tag fur die Personlichkeitsentwicklung, die Selbstorganisation und die Bildung junger Menschen.
Beschluss:
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der zustandigen Fachbehorde, fur eine auskommliche und zukunftsweisende Finanzierung und insbesondere Ausfinanzierung der Tarif- und Besoldungserhohung der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Familienforderung und der Sozialraumlichen Angebotsentwicklung in Eimsbuttel aber letztendlich auch in ganz Hamburg einzusetzen.
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) nimmt zu o. g. Beschluss wie folgt Stellung:
Die Sozialbehörde ist bemüht, für eine auskömmliche Versorgung der Bedarfe im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Familienförderung und Sozialräumlichen Angebotsentwicklung zu sorgen. Die Planungen sind jeweils innerhalb der vom Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung festgelegten Eckwerte vorzunehmen. Im Ergebnis ist es der Sozialbehörde gelungen, dass die Rahmenzuweisungen für die Betriebsausgaben der Kinder- und Jugendarbeit, der Förderung der Erziehung in der Familie sowie der Sozialräumlichen Angebote der Jugend- und Familienhilfe seit 2015 mehrmals erhöht wurden. Zuletzt wurde insbesondere die Infrastruktur der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Doppelhaushalt 2019/2020 deutlich gestärkt, um die gewachsene Anzahl junger Menschen und Mehrkosten zu berücksichtigen. Das Bezirksamt Eimsbüttel hat jeweils den üblichen Anteil der Mittel erhalten.
Wie bereits in der Stellungnahme zum Beschluss der BV Eimsbüttel „Förderung des Jugendclubs Hörgensweg“ (Drs. 21-1361) vom Dezember 2020 geschildert, ist auch für den Doppelhaushalt 2021/2022 im Senatsbeschluss eine Erhöhung vorgesehen, um die erwarteten personellen und sächlichen Mehrkosten zu finanzieren. Um den Bezirksämtern mehr Spielräume zu eröffnen, dürfen die Mittel aus diesen Rahmenzuweisungen in vollem Umfang zur wechselseitigen Deckung eingesetzt werden. Bei Bedarf können voraussichtlich zusätzlich Mittel des Quartiersfonds für die Finanzierung der regionalen Kinder- und Jugendarbeit in Eimsbüttel eingesetzt werden. Vorbehaltlich der Entscheidung der Hamburgischen Bürgerschaft werden diese Mittel es ermöglichen, in den Regionen ein vielfältiges und umfangreiches Angebot für junge Menschen vorzuhalten, das deren unterschiedliche Bedarfe berücksichtigt. Wie die Mittel der Rahmenzuweisungen regional auf die genannten Arbeitsbereiche und auf Einrichtungen und Projekte verteilt werden, liegt aus guten Gründen in der Entscheidungskompetenz der Jugendhilfeausschüsse, die über genaue Kenntnisse der regionalen Bedarfe und Angebote verfügen.
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