Der Vorsitzende, Herr Koriath, eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder sowie die Vertreter:innen der Verwaltung.
Der Vorsitzende weist auf die Tonaufzeichnung zu Protokollzwecken hin. Diese werde nach Genehmigung der Niederschrift gelöscht.
Es liegen keine Befangenheitserklärungen seitens der Ausschussmitglieder vor.
Die Fraktionen benennen die Vertretenden für die abwesenden stimmberechtigten Ausschussmitglieder.
Es sind keine Vertretenden der AfD-Fraktion, der FDP-Fraktion und des Seniorenbeirates anwesend.
Die Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung am 18.01.2023 wird einstimmig genehmigt.
Die Niederschrift (öffentlicher Teil) über die Sitzung am 15.02.2023 wird einstimmig genehmigt.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Es liegen aktuell keine neuen relevanten Informationen vor.
Der Vorsitzende, Herr Koriath, verweist auf die vorliegende Mitteilung.
Herr Kuhlmann vertritt die Meinung, dass die Antwort der Fachbehörde unverschämt sei und verweist auf die Referierendenanforderung und erläutert nochmal die Intension der Ursprungsdrucksache.
Herr Gerdelmann beantwortet einleitend eine Nachfrage seines Vorredners zu in der Mitteilung verwendeten Begrifflichkeiten. Weiter merkt er an, dass die Antwort der Fachbehörde in der Sache nicht zufriedenstellend sei und verweist auf die noch ausstehende Referierendenanforderung der BUKEA sowie die zurückgestellte Drucksache zu dieser Thematik.
Der Vertreter der Verwaltung, Herr Gerdelmann, verweist auf die vorliegenden Mitteilungen.
Weiter teilt Herr Gerdelmann mündlich auf Bitten des Eisenbahn-Bundesamtes folgendes mit:
„Am Montag, den 13. März 2023 hat das Eisenbahn-Bundesamt die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Lärmaktionsplanung gestartet. In den kommenden sechs Wochen können alle Menschen, die sich durch Schienenlärm gestört fühlen, an der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Hierfür hat das Eisenbahn-Bundesamt die Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.
Über eine interaktive Kartenanwendung können die teilnehmenden Bürgerinnen und Bürger einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden verschiedene Aussagen zu ihrer Lärmsituation treffen. Eine Beteiligung ist bis Montag, den 24. April 2023 möglich.
Es wird gebeten, die Information zum Start der Öffentlichkeitsbeteiligung für die Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes soweit möglich, auch an die Bürgerinnen und Bürger weiterzugeben. Unter folgendem Link werden Informationsmedien (z.B. Flyer, Broschüren) zur Verfügung gestellt, die zur Veröffentlichung und Verbreitung bestimmt sind: http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sehe zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Beteiligungsphase werde sowohl den Ballungsräumen als auch kleineren Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, ausführlich ihre Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes darzustellen. Nach der Auswertung der ersten Beteiligungsphase veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf seines Lärmaktionsplanes Ende des Jahres 2023. Daran anschließend findet die zweite Beteiligungsphase statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben. Informationen zur zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen rechtzeitig vom Eisenbahn-Bundesamt.
Es wird um Beachtung gebeten, dass die Frist für die Stellungnahme der Ballungsräume zum Lärmaktionsplan des Eisenbahn-Bundesamtes bereits am 31. März 2023 endet.“
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Es liegen keine Anträge vor.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.