22-1320

Zwei Jahre Erneuerung der Elbgaustraße – Präventiv sichere Querung für den Rad- und Fußverkehr an der Kieler Straße Höhe Sola Bona Park (Freizeitroute 11) einrichten Drs. 22-1199, Beschluss der BV vom 26.06.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Elbgaustraße wird etwa bis Mai 2027 erneuert und aktuellen Verkehrsanforderungen und - entwicklungen soweit das der enge Straßenquerschnitt zulässt angepasst. Währen der Bauzeit wird die Elbgaustraße überwiegend nur als Einbahnstraße Richtung Lurup zu nutzen sein. In die Gegenrichtung wird der gesamte Verkehr von Autos, Linienbussen, Gewerbe und Radfahrenden auf die Reichsbahnstraße umgeleitet (verläuft über S-Eidelstedt; siehe https://lsbg.hamburg.de/baumassnahmen-und-planungen/elbgaustrasse).

Die Reichsbahnstre ist eine einspurige Tempo 50 Straße ohne Radwege. Bereits heute bildet sich häufig ein langer Rückstau vor der Ampel an der Kreuzung Kieler Straße. Vor diesem Hintergrund kann erwartet werden, dass Radfahrende verstärkt auf die grüne Wegeverbindung südlich der Reichsbahnstraße ab den Kronsaalsweg zum Sola-Bona-Park (Hamburger grüne Route 11) verstärkt ausweichen werden, um dem Stress (zu enges Überholen, hupen, gestresste Verkehrsteilnehmer*innen auf der Umleitungsstrecke) und dem Rückstau auf der Reichsbahnstraße zu entgehen.

Jedoch fehlt an der Kieler Straße seit langem eine sichere Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr. Auf beiden Seiten sind die Rad- und Fußwege entlang der Kieler Straße so schmal, dass hier das Fahren auf der falschen Straßenseite besonders gefährlich ist. Es gibt hier sowohl Bushaltestellen als auch eine Kita. Um hier schwere Unfälle durch querende Radfahrende oder Radfahrende, die verkehrswidrig auf der linken Straßenseite zur nächsten Ampel fahren, zu vermeiden, sollte hier aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Nutzung dieser Wegeverbindung präventiv eine Bedarfsampel während der Bauzeit eingerichtet werden.

Petitum/Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich mit folgender Bitte an die zuständigen Fachbehörden zu wenden:

a. Während der etwa zweijährigen Bauzeit der Elbgaustraße und der Umleitung des gesamten Auto-, Bus-, gewerblichen und Radverkehrs von Lurup nach Eidelstedt über die einspurige Reichsbahnstraße ohne Radweg möge an der Kieler Straße auf Höhe des Sola-Bona-Parks (nördlich der Eisenbahnbrücke der Güterumgehungsbahn) eine provisorische Bedarfsampel für den Fuß- und Radverkehr über die Kieler Straße eingerichtet und der Kantstein abgesenkt werden.

b. sollte eine Bedarfsampel nicht eingerichtet werden, wird darum gebeten:

I) Nach einer angemessenen Zeit (ein bis zwei Monate) nach Einrichtung der Einbahnstraßenregelung in der Elbgaustraße soll eine Verkehrsbeobachtung/- zählung sowie eine Kontrolle durch die Fahrradstaffel in Hinblick auf einen „geregelten und sicheren Fuß- und Radverkehr“ durchgeführt werden. Und zwar an Werktagen morgens zwischen 7:30 und 8:30 Uhr und im Feierabendverkehr zwischen 16 und 18 Uhr an der fehlenden Querungsmöglichkeit der Kieler Straße / Höhe Sola-Bona-Park sowie im Einmündungsbereich der Reichsbahnstraße in die Kieler Straße.

II) Die Ergebnisse der Verkehrsbeobachtung, der Verkehrszählung und eine Einschätzung der Fahrradstaffel dem Ausschuss für Mobilität mitzuteilen

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Der in der Einleitung dargestellte Sachverhalt ist unzutreffend und stimmt nicht mit dem vomLandesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erarbeiteten und mit dem mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmten Umleitungskonzept überein.

Es trifft nicht zu, dass der Radverkehr während der Bauzeit, in der die Elbgaustraße nur als Einbahnstraße in Richtung Süd befahrbar ist, auch über die Umleitungsstrecke für den Kfz-Verkehr umgeleitet wird. Auch dass der Radverkehr über die Reichsbahnstraße bis zur Kieler Straße gehrt würde, ist nicht richtig und im Umleitungskonzept des LSBG so auch nicht vorgesehen. Stattdessen wird der Radverkehr bis auf den Zeitraum der Bauphase 4 (siehe unten) hrend aller Bauphasen direkt über die Elbgaustraße oder über angrenzende Wohnstraßen umgeleitet.

Aktuell ist der LSBG in Bauphase 1 und 6 tätig. Während der Kfz-Verkehr über die im Beschluss beschriebene Umleitungsstrecke über u.a. die Reichsbahnstraße in Fahrtrichtung Nord umgeleitet wird, wird der Radverkehr in Bauabschnitt 1 durch das Baufeld geführt, da hier ausreichende Breiten für eine Führung des Rad- und Fußverkehrs vorhanden sind. In Bauphase 6 wird der Radverkehr aktuell noch bis Anfang September in Fahrtrichtung Nord über die Wohnstraßen Redingskamp, Mählstraße, Waterhörnstraße und Niekampsweg geführt. Ab Anfang September kann der Radverkehr in Bauabschnitt 6 über den bereits breiten Gehweg mit Radverkehr frei geführt werden.

Lediglich während derArbeiten in Bauphase 4 im Bereich der Eisenbahnüberführung zwischen dem S-Bahnhof Elbgaustraße und der Fangdieckstraße muss der Radverkehr in Fahrtrichtung Nord für einen Zeitraum von zweieinhalb Monaten über die Reichsbahnstraße umgeleitet werden. Hier wird der Radverkehr jedoch lediglich auf einer Länge von rund 250 Metern auf der Reichsbahnstraße geführt und nicht wie geschildert bis zur Kieler Straße. Der Radverkehr wird von der Elbgaustraße über die Fangdieckstraße bis zu Reichsbahnstraße geführt. Dort wird der Radverkehr dann nach den beiden Eisenbahnüberführungen wieder nach Westen über die Straßen Lampéstraße, Mesterfeldweg und Weidplan zurück auf die Elbgaustraße geführt.

Eine provisorische Bedarfsampel an der Kieler Straße auf Höhe des Sola-Bona-Parks ist daher nicht notwendig. Hier ist aufgrund der Baumaßnahme Elbgaustraße mit keinem erhöhten Rad- und Fußverkehrsaufkommen zu rechnen.

Entsprechend wird auch der Empfehlung nach einer Verkehrszählung derzeit nicht gefolgt. Für einen Einsatz der Fahrradstaffel ist die Behörde für Inneres und Sport zuständig.

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Die Elbgaustraße wird etwa bis Mai 2027 erneuert und aktuellen Verkehrsanforderungen und - entwicklungen soweit das der enge Straßenquerschnitt zulässt angepasst. Währen der Bauzeit wird die Elbgaustraße überwiegend nur als Einbahnstraße Richtung Lurup zu nutzen sein. In die Gegenrichtung wird der gesamte Verkehr von Autos, Linienbussen, Gewerbe und Radfahrenden auf die Reichsbahnstraße umgeleitet (verläuft über S-Eidelstedt; siehe https://lsbg.hamburg.de/baumassnahmen-und-planungen/elbgaustrasse).

Die Reichsbahnstre ist eine einspurige Tempo 50 Straße ohne Radwege. Bereits heute bildet sich häufig ein langer Rückstau vor der Ampel an der Kreuzung Kieler Straße. Vor diesem Hintergrund kann erwartet werden, dass Radfahrende verstärkt auf die grüne Wegeverbindung südlich der Reichsbahnstraße ab den Kronsaalsweg zum Sola-Bona-Park (Hamburger grüne Route 11) verstärkt ausweichen werden, um dem Stress (zu enges Überholen, hupen, gestresste Verkehrsteilnehmer*innen auf der Umleitungsstrecke) und dem Rückstau auf der Reichsbahnstraße zu entgehen.

Jedoch fehlt an der Kieler Straße seit langem eine sichere Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr. Auf beiden Seiten sind die Rad- und Fußwege entlang der Kieler Straße so schmal, dass hier das Fahren auf der falschen Straßenseite besonders gefährlich ist. Es gibt hier sowohl Bushaltestellen als auch eine Kita. Um hier schwere Unfälle durch querende Radfahrende oder Radfahrende, die verkehrswidrig auf der linken Straßenseite zur nächsten Ampel fahren, zu vermeiden, sollte hier aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Nutzung dieser Wegeverbindung präventiv eine Bedarfsampel während der Bauzeit eingerichtet werden.

Beschluss:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich mit folgender Bitte an die zuständigen Fachbehörden zu wenden:

a. Während der etwa zweijährigen Bauzeit der Elbgaustraße und der Umleitung des gesamten Auto-, Bus-, gewerblichen und Radverkehrs von Lurup nach Eidelstedt über die einspurige Reichsbahnstraße ohne Radweg möge an der Kieler Straße auf Höhe des Sola-Bona-Parks (nördlich der Eisenbahnbrücke der Güterumgehungsbahn) eine provisorische Bedarfsampel für den Fuß- und Radverkehr über die Kieler Straße eingerichtet und der Kantstein abgesenkt werden.

b. sollte eine Bedarfsampel nicht eingerichtet werden, wird darum gebeten:

I) Nach einer angemessenen Zeit (ein bis zwei Monate) nach Einrichtung der Einbahnstraßenregelung in der Elbgaustraße soll eine Verkehrsbeobachtung/- zählung sowie eine Kontrolle durch die Fahrradstaffel in Hinblick auf einen „geregelten und sicheren Fuß- und Radverkehr“ durchgeführt werden. Und zwar an Werktagen morgens zwischen 7:30 und 8:30 Uhr und im Feierabendverkehr zwischen 16 und 18 Uhr an der fehlenden Querungsmöglichkeit der Kieler Straße / Höhe Sola-Bona-Park sowie im Einmündungsbereich der Reichsbahnstraße in die Kieler Straße.

II) Die Ergebnisse der Verkehrsbeobachtung, der Verkehrszählung und eine Einschätzung der Fahrradstaffel dem Ausschuss für Mobilität mitzuteilen

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):

Der in der Einleitung dargestellte Sachverhalt ist unzutreffend und stimmt nicht mit dem vomLandesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) erarbeiteten und mit dem mit der Straßenverkehrsbehörde abgestimmten Umleitungskonzept überein.

Es trifft nicht zu, dass der Radverkehr während der Bauzeit, in der die Elbgaustraße nur als Einbahnstraße in Richtung Süd befahrbar ist, auch über die Umleitungsstrecke für den Kfz-Verkehr umgeleitet wird. Auch dass der Radverkehr über die Reichsbahnstraße bis zur Kieler Straße gehrt würde, ist nicht richtig und im Umleitungskonzept des LSBG so auch nicht vorgesehen. Stattdessen wird der Radverkehr bis auf den Zeitraum der Bauphase 4 (siehe unten) hrend aller Bauphasen direkt über die Elbgaustraße oder über angrenzende Wohnstraßen umgeleitet.

Aktuell ist der LSBG in Bauphase 1 und 6 tätig. Während der Kfz-Verkehr über die im Beschluss beschriebene Umleitungsstrecke über u.a. die Reichsbahnstraße in Fahrtrichtung Nord umgeleitet wird, wird der Radverkehr in Bauabschnitt 1 durch das Baufeld geführt, da hier ausreichende Breiten für eine Führung des Rad- und Fußverkehrs vorhanden sind. In Bauphase 6 wird der Radverkehr aktuell noch bis Anfang September in Fahrtrichtung Nord über die Wohnstraßen Redingskamp, Mählstraße, Waterhörnstraße und Niekampsweg geführt. Ab Anfang September kann der Radverkehr in Bauabschnitt 6 über den bereits breiten Gehweg mit Radverkehr frei geführt werden.

Lediglich während derArbeiten in Bauphase 4 im Bereich der Eisenbahnüberführung zwischen dem S-Bahnhof Elbgaustraße und der Fangdieckstraße muss der Radverkehr in Fahrtrichtung Nord für einen Zeitraum von zweieinhalb Monaten über die Reichsbahnstraße umgeleitet werden. Hier wird der Radverkehr jedoch lediglich auf einer Länge von rund 250 Metern auf der Reichsbahnstraße geführt und nicht wie geschildert bis zur Kieler Straße. Der Radverkehr wird von der Elbgaustraße über die Fangdieckstraße bis zu Reichsbahnstraße geführt. Dort wird der Radverkehr dann nach den beiden Eisenbahnüberführungen wieder nach Westen über die Straßen Lampéstraße, Mesterfeldweg und Weidplan zurück auf die Elbgaustraße geführt.

Eine provisorische Bedarfsampel an der Kieler Straße auf Höhe des Sola-Bona-Parks ist daher nicht notwendig. Hier ist aufgrund der Baumaßnahme Elbgaustraße mit keinem erhöhten Rad- und Fußverkehrsaufkommen zu rechnen.

Entsprechend wird auch der Empfehlung nach einer Verkehrszählung derzeit nicht gefolgt. Für einen Einsatz der Fahrradstaffel ist die Behörde für Inneres und Sport zuständig.

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Elbgaustraße Kieler Str. Sola-Bona-Park Lurup Reichsbahnstraße Kronsaalsweg Mählstraße Waterhörnstraße Fangdieckstraße Mesterfeldweg

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