Zusätzliche Fußgänger- und Radfahrer-Ampelquerung an der Einmündung Fruchtallee-Emilienstraße einrichten Drs. 22-2240, Beschluss der BV vom 04.06.2026
Letzte Beratung: 17.09.2026 Bezirksversammlung Ö 5.6
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Für die Einrichtung einer Vollsignalisierung an der Einmündung Fruchtallee/Emilienstraße auf Höhe der Shell-Tankstelle wären umfangreiche bauliche Anpassungen am Straßenraum erforderlich. Hierzu zählen insbesondere die Errichtung einer Mittelinsel, die Versetzung von Haltlinien und Lichtsignalmasten, die Anpassung der Radverkehrsableitung sowie die Herstellung von Bordsteinabsenkungen. Der damit verbundene Umbau wäre mit einem erheblichen planerischen und baulichen Aufwand verbunden.
Darüber hinaus wurde an der genannten Ampelanlage im vergangenen Jahr eine Grundinstandsetzung vorgenommen. Da keine auffällige Unfalllage vorliegt und die Verkehrssicherheit aus polizeilicher Sicht weder akut noch grundsätzlich gefährdet ist, besteht daher aus betrieblicher Sicht derzeit kein Anlass für eine Anpassung oder Erweiterung der Lichtsignalanlage.
Stellungnahme der Verkehrsdirektion 52:
In der Anfrage wird die örtliche Situation beschrieben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Querung Fruchtallee / Emilienstraße an der U-Bahnstation ein Engpass ist, an dem sich regelmäßig Fußgänger und Radfahrer stauen. Die Situation wird durch Fahrgäste der Bushaltestelle der Linie 4 sowie der U-Bahnstation Emilienstraße zusätzlich verschärft. Es wird berichtet, dass Radfahrer die Radfurt verlassen und in den Gegenverkehr der Emilienstraße fahren, offenbar um Konflikte mit Fußgängern auszuweichen. Dieses Verhalten wird als Gefährdung eingestuft. Daher wird die verkehrliche Situation als unbefriedigend und verbesserungswürdig bewertet. Als Lösung wird eine zusätzliche signalisierte Querung für Radfahrer und Fußgänger in nahe der Shell-Tankstelle Fruchtallee 107 vorgeschlagen, um die Situation zu entschärfen.
Die Polizei begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die geeignet sind, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Polizei keine technischen Gutachten erstellt oder Prüfungen zur Machbarkeit oder Umsetzung zusätzlicher Lichtzeichenanlagen (LZA) vornimmt und auch nicht für die technische Planung solcher Maßnahmen zuständig ist. Die Bewertung, Prüfung und Entscheidung über technische Lösungen obliegen den zuständigen Fachbehörden und dem Straßenbaulastträger. Die Polizei steht einer Überplanung der Kreuzung offen gegenüber und begrüßt die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die durch zusätzliche Signalisierungen und eine klarere Verkehrsführung im Rahmen einer Neuplanung erreicht werden kann.
Die Planung, Errichtung und Instandhaltung von Lichtzeichenanlagen ist Aufgabe des Straßenbaulastträgers, dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG).
Das in der Anfrage geschilderte Fehlverhalten der Radfahrer konnte vom PK 23 nicht bestätigt werden; es wurden weder entsprechende Beobachtungen gemacht noch Beschwerden in diese Richtung registriert. Auch die Unfalllage an dieser Kreuzung in den vergangenen drei Jahren ist unauffällig. Dennoch stellt das Verlassen der Radfurt und das Fahren in den Gegenverkehr der Emilienstraße eine erhebliche Gefährdung dar. Auch wenn die Platzverhältnisse an dieser Stelle beengt sind, rechtfertigt dies nicht das Verlassen der vorgesehenen Verkehrsführung oder das Fahren entgegen der Fahrtrichtung.
Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es vereinzelt zu solchem Fehlverhalten kommt. Da die Einmündung Emilienstraße stark frequentiert ist und dort regelmäßig Fahrzeuge stehen, wären in solchen Fällen auch Beschwerden von betroffenen Kfz-Fahrern zu erwarten.
Aus polizeilicher Sicht ist festzuhalten, dass die Verkehrsführungen für Fußgänger und Radfahrer an dieser Stelle nicht optimal gelöst sind und dringend überprüft und angepasst werden sollten, um den aktuellen Gegebenheiten gerecht zu werden. In diesem Zusammenhang kann die Möglichkeit einer zusätzlichen signalisierten Querung auf Höhe Fruchtallee 107 durch den Straßenbaulastträger geprüft werden. Die Polizei steht dieser Planung offen gegenüber und begrüßt die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die eine solche Signalisierung und klare Verkehrsführung mit sich bringen könnte.
Die Polizei kann im Rahmen ihrer Aufgaben Hinweise zur Verkehrssicherheit geben und die Prozesse konstruktiv begleiten, ist jedoch nicht für die technische Planung oder Anordnung solcher baulichen Maßnahmen verantwortlich.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
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