21-4537

Zufahrt zur Garage am Gebäude St. Benedict-Straße 46 zukünftig wieder ermöglichen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
29.02.2024
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

KGA

(Antrag der CDU- und FDP-Fraktion)

26.02.2024

8.4

21-4533

Empfehlung mit Änderungen einstimmig beschlossen bei Enthaltung der GRÜNE-Fraktion

Im Stadtteil Harvestehude, der zum dicht besiedelten Eimsbütteler Kerngebiet gehört, ist es für die Anwohner trotz des vor einigen Jahren eingeführten Bewohnerparkens nicht immer einfach, für das eigene Kraftfahrzeug einen Parkplatz zu finden. Umso mehr darf sich derjenige freuen, der am eigenen Haus eine zugehörige Garage hat.

Zum Haus an der St. Benedict-Straße 46 in Harvestehude gehört eine Garage. Auch eine Garageneinfahrt gibt es, aber Kraftfahrzeuge kann man darin seit einiger Zeit nicht mehr abstellen. Denn die Stadt hat den Hauseigentümern mit der Errichtung des Kreisverkehrs St. Benedict-Straße / Heilwigstraße die Überfahrt zur hauseigenen Garage und somit zum privaten Grundstück untersagt, welche seit den 1950er Jahren genutzt wurde. Dazu wurde die Garageneinfahrt mit Fertigstellung des Kreisverkehrs mit einer hohen Bordsteinkante regelrecht versperrt, sodass die Hauseigentümer nicht einmal unkompliziert mit einem Fahrrad die Garage nutzen können (siehe Fotos anbei).

Das direkt angrenzende Haus und viele weitere daneben bzw. am neu geschaffenen Kreisverkehr angrenzende Häuser haben ebenfalls eine Garage und diese samt Überfahrt behalten. Es grenzt an einen „Schildbürgerstreich“.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung/Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert, Folgendes zu veranlassen, um die Zufahrt zur Garage am Gebäude St. Benedict-Straße 46 für Kraftfahrzeuge etc. zukünftig wieder zu ermöglichen und somit Geh- und Fahrtrechte wieder herzustellen.

  1. Hierzu möge die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), unter Ausschöpfung öffentlich-rechtlicher Möglichkeiten, Lösungen erarbeiten (bspw. durch Einrichtung eines kleinen Wendeplatzes), welche insbesondere den angrenzenden Kreisverkehr mit einbeziehen.
     
  2. Des Weiteren möge die BVM und das zuständige Fachamt darlegen, wie bei zukünftigen und vergleichbaren straßenbaulichen Maßnahmen (hier der Bau eines Kreisverkehrs), derartige Missstände vermieden werden können.

 

Die Ergebnisse sollen im Kerngebietsausschuss am 08. April 2024 vorgestellt werden.

 

Anhänge

Zwei Fotos, Quelle: S. Greshake