22-2258

Wiederherstellung der Querung des Holstenkamps über die Schnackenburgallee für den Fuß- und Radverkehr Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.01.2026

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.01.2026 anliegende Drucksache 22-1672.1B beschlossen.

Die Zentrale Straßenverkehrsbehörde Verkehrsdirektion (VD) 5 hat mit Schreiben vom 27.02.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Gemeinsam mit dem örtlich zuständigen Polizeikommissariat (PK) 25 begrüßt die VD 51 den früheren Zustand an der Kreuzung Holstenkamp / Schnackenburgallee bereits im Jahr 2026 wiederherzustellen, damit der Fuß - und Radverkehr[1] vom Holstenkamp in Richtung stadtauswärts nur eine Furt überqueren muss, um die Schnackenburgallee zu kreuzen. Der Grund für den Wegfall der Furt zur Beschleunigung des BAB A7 Umleitungsverkehrs bedingt durch den Ausbau des Bauabschnitts Stellingen ist obsolet.

Zu 2:

Die VD 51 ist im Rahmen einer Verkehrsbesprechung am 23.02.2026 bereits auf die Projektsteuerungsgesellschaft - DEGES Projektbeauftragtezugegangen um den planrechtlich zugesagten Rückbau der Querungsmöglichkeit für den Fuß - und Radverkehr zu initiieren. Aufgrund des Baufortschritts des Altonatunnels inklusiver Sperrung der Anschlussstelle (AS) Bahrenfeld ist zu berücksichtigen, dass die Leistungsfähigkeiten der Bedarfsumleitungsstrecken und Ausweichstrecken zur AS Volkspark nicht eingeschränkt werden. Die Verkehrsbeobachtung zeigt, dass der Knoten auch während der Ausbaumaßnahme im Bauabschnitt Altona zur Entzerrung der Umleitungs- und Ausweichverkehre und zur Quartiersanbindung in Anspruch genommen wird. Unter diesen Voraussetzungen werden die Planungen für den Rückbau bzw. Umbau des Knotens seitens der DEGES aktuell nicht vorangetrieben. Eine belastbare Terminierung ist aufgrund des derzeitigen Gesamtbauzeitenplans nicht möglich. Die DEGES wird im Vorwege auf die VD 51 und dem Bezirk Altona zu gehen, um die Umbaumöglichkeiten abzustimmen.

Fazit:

Aufgrund des Wegfalls des Umleitungsverkehrs der BAB A7 aus dem Bereich Stellingen ist die Wiederherstellung der Querungsmöglichkeit für den Fuß- und Radverkehr in den Nebenflächen durch die Auftraggeberin, DEGES, umzusetzen. Aufgrund der vorherrschenden Verkehrslage wird die VD 51 den Erhalt des zweistreifigen Rechtsabbiegers bevorzugen und dementsprechend anordnen. Hierfür ist jedoch eine grundlegende Anpassung der dortigen Lichtsignalanlage unter Berücksichtigung einer verkehrsabhängigen Steuerung notwendig.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 04.06.2026 wie folgt Stellung genommen:

Zu 1:

Eine Wiederherstellung des früheren Zustandes der Querungsmöglichkeit am Knotenpunkt Holstenkamp/Schnackenburgallee im Jahr 2026, also noch während der laufenden Baumaßnahme „8-streifige Erweiterung der Autobahn A 7 im Planungsabschnitt Altona von der Anschlussstelle HH-Othmarschen bis zur Anschlussstelle HH-Volkspark“, wird aus Gründen der übergeordneten Baustellenkoordinierung nicht empfohlen.

Im Zuge der geplanten Rampensperrung auf der Ostseite der Anschlussstelle HH-Bahrenfeld ab Februar 2027 ist davon auszugehen, dass erhebliche Verkehrsverlagerungen auf die Anschlussstelle HH-Volkspark erfolgen werden. Dies führt zu einer erhöhten Verkehrsbelastung am Knotenpunkt Holstenkamp/Schnackenburgallee. Die derzeitige verkehrliche Organisation mit einem doppelten Rechtsabbieger gewährleistet in dieser Phase eine leistungsfähige Abwicklung der zu erwartenden Verkehrsströme.

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass im Zuge der für das Frühjahr/Sommer 2028 geplanten Bauarbeiten für die U5 im Bereich M4000/M5000 mit weiteren Verkehrsverlagerungen in Richtung Westen auf die Kieler Straße/Schnackenburgallee zu rechnen ist. Dies könnte die Verkehrssituation am genannten Knotenpunkt zusätzlich belasten.

Vor diesem Hintergrund wird weiterhin empfohlen, die Wiederherstellung der Querungsmöglichkeit erst nach Abschluss der genannten Baumaßnahme, voraussichtlich im Jahr 2029, vorzunehmen.

Zu 2:

Die von der Bezirksversammlung gegebenen Hinweise zur Ausgestaltung einer sicheren Querungsmöglichkeit werden im Zuge der mit Fertigstellung der Baumaßnahmen auf der A7 im Planungsabschnitt Altona von der Anschlussstelle HH-Othmarschen bis zur Anschlussstelle HH-Volkspark angestrebten Wiederherstellung des Kreuzungsbereichs Holstenkamp/Schnackenburgsallee planerisch überprüft.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Lokalisation Beta
Schnackenburgallee Holstenkamp Bahrenfeld Stellingen Othmarschen Altonaer Volkspark

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.