Wie ist die Lage der Wochenmärkte im Bezirk Eimsbüttel? II
28.11.2024
Lfd. Nr. 34 (22)
Kleine Anfrage nach § 24 BezVG der Mitglieder der Bezirksversammlung Eimsbüttel, Armita Kazemi und Gabor Gottlieb (SPD-Fraktion)
Wie ist die Lage der Wochenmärkte im Bezirk Eimsbüttel? II
Die Kleine Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Sachverhalt
Wochenmärkte leisten auch im Bezirk Eimsbüttel einen wichtigen Beitrag zur Nahversorgung in den Stadtteilen. Sie bieten an fast allen Wochentagen frische und meist regionale Lebensmittel und Erzeugnisse. Darüber hinaus dienen die vielen kleineren und größeren Märkte in den Stadtteilen aber auch als soziale Treffpunkte und tragen damit zur Lebensqualität bei.
Dennoch ist es oft schwer, freiwerdende Standflächen neu zu besetzen und immer wieder werden einzelne Wochenmärkte eingestellt, in Eimsbüttel etwa ganz aktuell der Montagsmarkt in der Gustav-Falke-Straße am Schlump.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleiterin:
Maximal zur Verfügung stehende Standmeter zum Datum 01.07.2024:
Wochenmarkt |
Wochentage |
Stadtteil |
Max. Standmeter |
Grundstraße |
Sa. |
Eimsbüttel |
435 m |
Gustav-Falke-Str. |
Mo. und Do. |
Eimsbüttel |
105 m |
Turmweg |
Do. |
Rotherbaum |
382 m |
Isestraße |
Di. und Fr. |
Harvestehude |
1328 m |
Grelckstraße |
Mi. |
Lokstedt |
105 m |
Tibarg |
Do. und Sa. |
Niendorf |
367 m |
Niendorf-Nord |
Di. |
Niendorf-Nord |
74 m |
Wählingsallee |
Di. |
Schnelsen |
87 m |
Wählingsallee |
Fr. |
Schnelsen |
113 m |
Alte Elbgaustraße |
Mi, Fr. und Sa. |
Eidelstedt |
231 m |
Wochenmarkt |
Wochentag |
Dauerstandplätze |
Grundstraße |
Samstag |
38 |
Gustav-Falke-Str. |
Donnerstag |
6 |
Turmweg |
Donnerstag |
53 |
Isestraße |
Dienstag |
164 |
Isestraße |
Freitag |
171 |
Grelckstraße |
Mittwoch |
12 |
Tibarg |
Donnerstag |
26 |
Tibarg |
Samstag |
35 |
Niendorf-Nord |
Dienstag |
8 |
Wählingsallee |
Dienstag |
5 |
Wählingsallee |
Freitag |
12 |
Alte Elbgaustraße |
Mittwoch |
34 |
Alte Elbgaustraße |
Freitag |
32 |
Alte Elbgaustraße |
Samstag |
19 |
Vorbemerkung: Marktbeschicker:innen mit Dauerstandplätzen die die Standgebühren in bar einrichten, zahlen den Preis für Tagesstandplätze, Marktbeschicker:innen mit Dauerstandplätzen die eine Dauerzulassung haben, also die Standgebühren vom Konto abbuchen lassen, zahlen die geringeren Standgebühren.
Für Dauernutzer:innen mit Dauerzulassung beträgt die Standgebühr für einen Markttag auf den Märkten Isestraße, Turmweg und Gustav-Falke-Straße je angefangenen Frontmeter 3,20 €. Auf den Märkten Grundstraße, Grelckstraße, Tibarg, Niendorf-Nord, Wählingsallee und Alte Elbgaustraße 3,00 € (freitags beträgt die Gebühr auf dem Markt Alte Elbgaustraße 4,00 €).
Für Tagesnutzer:innen und Dauernutzer:innen die bar zahlen beträgt die Standgebühr für einen Markttag auf den Märkten Isestraße, Turmweg und Gustav-Falke-Straße je angefangenen Frontmeter 3,90 €. Auf den Märkten Grundstraße, Grelckstraße, Tibarg, Niendorf-Nord, Wählingsallee und Alte Elbgaustraße 3,70 € (freitags beträgt die Gebühr auf dem Markt Alte Elbgaustraße 4,70 €).
Das ist E/VS 1 nicht bekannt.
Auf allen bezirklichen Wochenmärkten in Eimsbüttel gibt es Obleute, die telefonisch oder am Markttag vor Ort erreichbar sind.
Bei den nachfolgend angegeben Standlängen handelt es sich um Mittelwerte je Woche, die abhängig vom Wetter, vom Wochentag, von der Jahreszeit und den Ferienzeiten stark schwanken. Es wird für die durchschnittliche Auslastung über das Jahr gesehen nach Markttag keine Statistik geführt. Aus den vorhandenen Daten lassen sich die gewünschten Angaben auch nicht haltbar errechnen.
Wochenmarkt |
Ø Standlänge in m je Woche |
Grundstraße |
301 m |
Gustav-Falke-Straße |
71 m |
Turmweg |
316 m |
Isestraße |
2354 m |
Grelckstraße |
93 m |
Tibarg |
507 m |
Niendorf-Nord |
55 m |
Wählingsallee |
297 m |
Alte Elbgaustraße Mittwoch |
231 m |
Alte Elbgaustraße Freitag |
201 m |
Alte Elbgaustraße Samstag |
161 m |
26 m Standlänge können auf dem Wochenmarkt Wählingsallee am Dienstag zurzeit nicht vermietet werden, da eine Baustellenzufahrt von Montag bis Donnerstag für Schulbau Hamburg hinter dem Freizeitzentrum eingerichtet wird. Die Fläche steht am Dienstag wieder zur Verfügung, wenn die Bauarbeiten beendet sind.
Nein, denn alle Warenangebote, die nach § 67 der Gewerbeordnung und § 1 der Verordnung über Wochenmärkte, Volksfeste und Jahrmärkte zulässig sind, werden auf den Eimsbütteler Wochenmärkten zugelassen. Marktbeschicker:innen die Waren verkaufen wollen, die nicht in den vorgenannten Regelungen zugelassen sind, dürfen nicht auf den bezirklichen Wochenmärkten zugelassen werden.
Nein, sind nicht bekannt.
ohne
keine
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