Weitergabe von Abgeschlossenheitsbescheinigungen an Mieterinnen und Mieter (Alternativantrag zu Drucksache 21-0793)
Der Datenschutzbeauftragte hat im Jahr 1993 erklärt, dass es konform sei, Mieterinnen und Mieter über neue Abgeschlossenheitsbescheinigungen zu informieren. Da sich das Datenschutzrecht inzwischen weiterentwickelt hat, sollte geklärt werden, ob diese Einschätzung weiterhin Bestand hat.
keine