Weitergabe von Abgeschlossenheitsbescheinigungen an Mieterinnen und Mieter (Alternativantrag zu Drucksache 21-0793)
Letzte Beratung: 27.02.2020 Bezirksversammlung Ö 9.14.1
Der Datenschutzbeauftragte hat im Jahr 1993 erklärt, dass es konform sei, Mieterinnen und Mieter über neue Abgeschlossenheitsbescheinigungen zu informieren. Da sich das Datenschutzrecht inzwischen weiterentwickelt hat, sollte geklärt werden, ob diese Einschätzung weiterhin Bestand hat.
keine
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.