21-0807

Weitergabe von Abgeschlossenheitsbescheinigungen an Mieterinnen und Mieter (Alternativantrag zu Drucksache 21-0793)

Antrag

Letzte Beratung: 27.02.2020 Bezirksversammlung Ö 9.14.1

Sachverhalt

Der Datenschutzbeauftragte hat im Jahr 1993 erklärt, dass es konform sei, Mieterinnen und Mieter über neue Abgeschlossenheitsbescheinigungen zu informieren. Da sich das Datenschutzrecht inzwischen weiterentwickelt hat, sollte geklärt werden, ob diese Einschätzung weiterhin Bestand hat.

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Dienststelle des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit um eine Prüfung zu ersuchen, ob die Mieterinnen und Mieter – gemäß der Regelung aus dem Jahr 1993 – durch das Bezirksamt über Abgeschlossenheitsbescheinigungen informiert werden dürfen.

Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion

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