Weiterführung des politischen Betriebs der Bezirksversammlung Eimsbüttel beim Pandamie-Fall Coronavirus SARS-CoV-2 Drs. 20-0864, Beschluss der BV (HA) vom 23.03.2020
Letzte Beratung: 30.04.2020 Hauptausschuss Ö 5.10
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wird in Ziffer 6 der Drucksache
20-0864 um Prüfung der (Fiktions)fristen gebeten und nimmt wie folgt Stellung:
Den Bezirksämtern wurde per E-Mail am 27. März 2020 eine Handreichung der BSW zu den bauordnungsrechtlichen Fristenregelungen mit Empfehlungen zur Handhabungspraxis während der Corona-Pandemie übermittelt.
Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Fristen der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) nur durch die Bürgerschaft verändert werden können.
Handreichung der BSW vom 27.03.2020
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