Warenanlieferungen im Bereich Koppelstraße/Lokstedter Grenzstraße
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
RaLoNiS |
30.05.2022 |
16.4 |
Der Drucksache wird einstimmig zugestimmt. |
In den vergangenen Wochen wurde im Bereich der Kreuzung Koppelstraße und Lokstedter Grenzstraße wiederholt beobachtet, dass mehrere Lieferwagen auf den Fuß- und Radwegen geparkt und dort be- bzw. entladen wurden.
Eine an das bezirkliche Ordnungswidrigkeitsmanagement gerichtete Beschwerde ergab, dass es sich hierbei um die Anlieferung von Masken und Eigenschnelltests an Kitas handelte, für die eine gültige Sondernutzungsgenehmigung vorlag.
Ohne die Notwendigkeit dieser Verteilaktion in Frage zu stellen, bleibt festzuhalten, dass der hierfür gewählte Standort ungeeignet ist: Die parkenden Fahrzeuge engen die – von vielen Kinder und bewegungseingeschränkten Menschen genutzte – öffentliche Zuwegung zum Haupteingang des Tierparks Hagenbeck unangemessen ein und führen zudem zu Sichtbehinderungen.
Für den Fall, dass derartige Warenanlieferungen weiterhin notwendig sind, sollte künftig entsprechend ein anderer Standort gewählt werden.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, (öffentliche) Flächen zu identifizieren, die – bei möglichst geringen Einschränkungen für den Fuß- und Radverkehr sowie ohne Beschädigung der Wegekörper – für die oben beschriebene Warenlieferung künftig genutzt werden können.
Für die Nebenflächen im Bereich der Kreuzung Koppelstraße und Lokstedter Grenzstraße soll künftig entsprechend keine weitere Sondernutzungsgenehmigung ausgestellt werden.
keine