Vogt-Kock-Weg; Zubenennung der Stichstraße abgehend zwischen Haus-Nr. 13 und 17 einschließlich der vier Wohnwege
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
RA/Lo (Beschlussvorlage der Verwaltung) |
11.09.2017 |
13.4 |
Empfehlung einstimmig beschlossen |
Es wurde festgestellt, dass die Straße „Vogt-Kock-Weg“ nur zum Teil benannt ist.
Die Stichstraße abgehend zwischen Hausnummer 13 und 17 einschließlich der vier Wohnwege ist nicht benannt.
Der Teil der vorgenannten Straße (siehe beigefügten Benennungsplan – Anlage 1) ist zu benennen. Die Straßenschilder sind bereits aufgestellt und die Hausnummern vergeben.
Dem Vorschlag der Verwaltung, Zubenennung des bislang nicht benannten Teils als „Vogt-Kock-Weg“, wird zugestimmt.
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