20-2429

Vogt-Kock-Weg; Zubenennung der Stichstraße abgehend zwischen Haus-Nr. 13 und 17 einschließlich der vier Wohnwege

Beschlussempfehlung Verwaltung

Sachverhalt

Es wurde festgestellt, dass die Straße „Vogt-Kock-Weg“ nur zum Teil benannt ist.

Die Stichstraße abgehend zwischen Hausnummer 13 und 17 einschließlich der vier Wohnwege ist nicht benannt.

 

Der Teil der vorgenannten Straße (siehe beigefügten Benennungsplan – Anlage 1) ist zu benennen. Die Straßenschilder sind bereits aufgestellt und die Hausnummern vergeben.

 

Petitum/Beschluss

Dem Vorschlag der Verwaltung, Zubenennung des bislang nicht benannten Teils als „Vogt-Kock-Weg“, wird zugestimmt.

 

Anhänge