21-2154

Verkehrszählung in der Wendlohstraße nach dem Lockdown wiederholen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
15.07.2021
Sachverhalt


 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

RaLoNiS  (Antrag der GRÜNE,- CDU- und SPD-Fraktion)

21.6.2021

16.10

21-2132

Der Drucksache wird mehrheitlich, unter Berücksichtigung der Änderung und bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zugestimmt.

 


In der Sitzung des Regionalausschusses Lokstedt/Niendorf/Schnelsen (RaLoNiS) am 31. Mai 2021 berichtete das Polizeikommissariat (PK) 24, dass eine kürzlich durchgeführte Verkehrszählung aufgrund der BV-Drs. 21-1649 in der Wendlohstraße auf Höhe des Herzog-Bruno-Wegs ergeben habe, dass die zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) notwendigen 50 querenden Fußgängerinnen und Fußgänger pro Stunde nicht erreicht worden seien. Die Zahl der notwendigen KfZ wurde hingegen trotz der Corona-Situation deutlich erreicht. Zudem sei die Unfalllage unauffällig, so dass die Voraussetzungen nach §49 Abs. 9 StVO nicht gegeben seien. Auf Nachfrage räumte das PK 24 ein, dass der Fuß- und Radverkehr, der die Wendlohstraße in der näheren Umgebung kreuzte, nicht mitgezählt wurde. Eine Gefahrenlage sei auch unabhängig von der Unfalllage nicht gegeben. Erwähnt wurden auch die Ergebnisse der Verkehrszählung von 2019, die ebenfalls bei der Anzahl der querenden Fußgängerinnen und Fußgänger die Voraussetzungen nach §49 Abs. 9 StVO nicht erfüllt hatten.


Die Antragstellenden bedanken sich für die Zählung und zweifeln das Ergebnis der Zählung nicht an, halten aber die Ergebnisse aus den folgenden pandemiebegründeten Aspekten für nicht repräsentativ:

      Zum Zeitpunkt der Verkehrszählung befand sich die angrenzende Schule im Wechsel­unterricht und die allgemeine Schulpflicht war ausgesetzt;

      Die angrenzende Kindertagesstätte befand sich im erweiterten Notbetrieb;

      Aufgrund des zum Zeitpunkt weit verbreiteten Homeoffices ist davon auszugehen, dass einige Eltern von Kita-Kindern diese zuhause betreut haben, auch wenn sie Anspruch auf Kita-Betreuung hatten.

Die Zählung aus 2019 ist für den heutigen Zustand ebenfalls nicht mehr repräsentativ, da sich sowohl die Anzahl der Schul- wie auch der Kitaplätze seitdem stark erhöht hat. Verwiesen sei auf die im Antrag vom Februar erwähnte Verkehrszählung an der Schule Bindfeldweg.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, das PK 24 zu einer erneuten Verkehrszählung aufzufordern. Diese soll stattfinden, sobald die pandemiebedingten Sondereffekte weggefallen sind. Zu diesen Rahmenbedingungen zählen insbesondere:

      Zählung außerhalb der Schulferien;

      Allgemeine Schulpflicht mit vollständiger Beschulung;

      Kitas im Regelbetrieb;

      Es liegen keine Straßensperrungen oder ähnliches vor, die objektiv absehbar die Verkehrszahlen in der Wendlohstraße beeinflussen;

      Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, die während der Zählung bis zu 50 m rechts und links des Bruno-Herzogs-Wegs die Wendlohstraße queren, sind mitzuzählen, da davon auszugehen ist, dass diese beim Vorhandensein eines Fußgängerüberwegs diesen ebenfalls nutzen würden;

      Die Zählung sollte werktags zwischen 7:00 und 8:00 Uhr durchgeführt werden.

Über das Ergebnis ist im RaLoNiS zu berichten. Bei einem positiven Bescheid (Anzahl der Querenden über der erforderlichen Mindestzahl) ist zu berichten, ob

  1. Eine Lichtzeichenanlage (Ampel) oder eine FGÜ (Zebrastreifen) sinnvoller erscheint.


Bei einem negativen Bescheid ist vom PK24 zu berichten,

  1. warum die in Drs. 21-1649 genannten Gründe, also insbesondere besonders schutzbedürftige Zu-Fuß-Gehende (Kinder, Jugendliche, Familien & geheingeschränkte Personen) und die Haltestellen-Situation, nicht als „begründete Ausnahmefälle“ nach R-FGÜ 2001, § 2.3, Punkt 3 gelten und
  2. welche Gründe neben der Unfalllage für eine Gefahrenlage abgeprüft wurden (Sichtachsen, Kfz-Geschwindigkeiten, Art des Fuß- und Radverkehrs etc.).


 

 

Anhänge

keine