22-2332

Verkehrssicherheit im Lüttwisch erhöhen – Möglichkeiten zur Entschärfung der unübersichtlichen Verkehrssituation prüfen Drs. 22-1195, Beschluss der BV vom 17.07.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Das PK 27 nimmt wie folgt Stellung:

Die Straße Lüttwisch liegt in einem reinen Wohngebiet und ist als Sackgasse ohne Durchgangsverkehr ausgestaltet. Die Nutzerinnen und Nutzer der Straße sind somit überwiegend Anwohnende und Anlie-ger. In der Vergangenheit sind dem Polizeikommissariat keine Hinweise oder Beschwerden über über-höhte Geschwindigkeit oder sonstige relevante Verkehrsverstöße bekannt geworden. Aufgrund der ört-lichen Gegebenheiten insbesondere der engen Fahrbahnführung, der Sackgassenlage und der vor-handenen Bebauung ist das Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit faktisch nicht möglich.

Tempoüberwachungen mittels Tempo-Sys sind in dieser Straße aufgrund der baulichen Situation nicht durchführbar, erscheinen aber auch nicht erforderlich. Die in der Drucksache angesprochene Zunahme von Liefer- und Paketdiensten führt nach hiesiger Einschätzung nicht zu einer relevanten Veränderung der Verkehrssicherheit.

Im Betrachtungszeitraum der letzten drei Jahre wurden insgesamt neun Verkehrsunfälle im Bereich Lüttwisch registriert. Davon ereigneten sich acht Unfälle beim Ein- oder Ausparken. Lediglich ein Unfall stand im Zusammenhang mit dem Begegnungsverkehr, wie er in der Drucksache beschrieben wird. Schwere Personenschäden wurden dabei nicht verzeichnet.


r die Straßenverkehrsbehörde sind verkehrsregelnde Anordnungen gemäß § 45 Abs. 9 StVO nur beiVorliegen einer besonderen Gefahrenlage zulässig. Eine solche ist im Lüttwisch nicht erkennbar.Bauliche Veränderungen wie die Reduzierung von Stellplätzen oder das Errichten von Bodenschwellensind aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar. Sie würden zudem zu einer Verschärfungder ohnehin angespannten Parkplatzsituation führen und könnten ein Anspruchsdenken fürandere vergleichbare Straßen begründen, ohne dass die Verkehrssicherheit tatsächlich gesteigertrde. Vielmehr ist davon auszugehen, dass zusätzliche bauliche Maßnahmen zu einer erhöhten Belastungr die Anwohnenden und die Fahrzeuge führen würden.


Fazit: Aus Sicht des Polizeikommissariats 27 besteht im Lüttwisch kein Handlungsbedarf hinsichtlichzusätzlicher verkehrsregelnder oder baulicher Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge

keine

Lokalisation Beta

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