Unterbindung illegalen Drogenhandels, Verbesserung der Sicherheit und Stärkung sozialer Hilfen im Sola-Bona-Park Drs. 22-2319, Beschluss der BV vom 02.07.2026
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss zu dem Punkt 4 wie folgt Stellung:
Der Park an der Kieler Straße wird bereits regelmäßig durch die Stadtreinigung Hamburg (SRH) betreut. Die Reinigung sowie die Leerung der vorhandenen Papierkörbe erfolgen dreimal pro Woche. Dabei wurden bisher keine besonderen Auffälligkeiten festgestellt.
Im Rahmen der regelmäßigen Reinigungstätigkeiten in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen werden Verunreinigungen grundsätzlich beseitigt. Hierzu zählen auch außergewöhnliche Verschmutzungen an oder in Spielgeräten, wie im Drucksachentext beschrieben.
Auch aus Sicht der eingesetzten Mitarbeiter:innen lässt sich aktuell keine Problemlage erkennen. Insbesondere sind der SRH auch keine Bedrohungen oder vergleichbaren Vorfälle gegenüber ihrem Personal bekannt.
Insgesamt liegen der SRH aktuell keine Erkenntnisse vor, die auf eine außergewöhnliche Verschmutzungssituation oder besondere sicherheitsrelevante Vorkommnisse im Sola-Bona-Park hindeuten.
Zusammenfassend liegen der SRH keine Erkenntnisse über einen erhöhten Reinigungsaufwand oder die Notwendigkeit besonderer Einsätze zur Beseitigung von Fäkalien an den betreffenden Spielgeräten oder im Spielhaus vor. Die SRH wird die Situation weiterhin im Rahmen der regulären Reinigungstätigkeiten beobachten.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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