Umweltverschmutzung durch Corona-Einwegmasken vermindern Drs. 21-1749, Beschluss der BV vom 25.02.2021
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft nimmt unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:
Zu 1.:
Die SRH hat grundsätzlich alle ihre verfügbaren Ressourcen optimal eingesetzt, so dass eine partielle Erhöhung der Reinigungsintervalle im Rahmen der Leistungsfähigkeit der SRH nicht erforderlich bzw. möglich ist. Generell versucht die SRH innerhalb ihrer Möglichkeiten die Ressourcen so gut wie möglich auf den jeweiligen Bedarf auszurichten. Dies gilt auch für die Entsorgung der angesprochenen Masken. Im Rahmen der Pandemie liegt der Fokus derzeit insbesondere auf Depotcontainern und Papierkörben.
Zu 2.:
Hierzu wurden im Dezember 2020 300 zusätzliche Papierkörbe an ausgewählten Standorten des Stadtgebietes in Anlehnung an die aufgetretenen Verschmutzungsprobleme aufgestellt und Leerungsfrequenzen dort erhöht, wo es sinnvoll und möglich war.
:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine