21-3736

Umgestaltung des Eingangsbereiches der Grundschule Frohmestraße Drs. 21-3386, Beschluss der BV vom 24.11.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
03.04.2023
30.03.2023
Sachverhalt

Die Finanzbehörde nimmt wie folgt Stellung:

 

Der Hauptzugang zur Grundschule verbleibt auch im Anschluss an die laufenden Baumaßnahmen an der Frohmestraße 42, eine Verlegung ist nicht geplant. Auch alle weiteren bestehenden Eingänge auf das Schulgelände bleiben bestehen. Einzig die Zufahrt zur Baustelle ist aktuell über die Wählingsallee organisiert.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine