21-2818

Tempo 30 und Überholverbot in Niendorfer Straße umsetzen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
31.03.2022
Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

RaLoNiS
(Antrag der GRÜNE-Fraktion)

21.02.2022

16.4

21-2715

Die Drucksache wird vertagt.

RaLoNiS
(Gemeinsamer Antrag der CDU- und GRÜNE-Fraktion)

21.03.2022

16.1

21-2715

Der Drucksache wird mehrheitlich, unter Berücksichtigung der Änderungen und bei Gegenstimme der CDU- und FDP-Fraktion, zugestimmt.

 

Die Niendorfer Straße verbindet die Kollaustraße mit dem Oddernskamp sowie mit dem neuen alten Zentrum Grelckstraße und erlebt somit viel Durchgangsverkehr. Gleichzeitig leben an ihr und in ihrem Umfeld aufgrund reger Bautätigkeiten in den letzten Jahren immer mehr Menschen – sie ist zu einer belebten und beliebten Wohnstraße geworden. Hinzu kommt, dass durch sie im nordwestlichen Abschnitt die Veloroute 3 läuft, die derzeit ausgebaut wird.

Schon während des Beteiligungsprozesses zur Veloroute 3 wurde der Wunsch nach Verkehrs­beruhigung vorgebracht. Zum Thema „Anordnung von Tempo 30“ im Bereich der besonders kritischen Stelle bei der Querung des Kollauwanderweges im Bereich der Eisenbahnbrücke heißt es dazu in einer Mitteilung der Verwaltung von 2019 (Drs. 20-3664): „Die Anordnung von Tempo 30 ist nicht möglich, da die Kriterien nach § 45 StVO nicht erfüllt sind.“ Und weiter „Mit Blick auf die vorhandenen Sichtweiten, welche mit 74 m deutlich über den erforderlichen Richtwerten von 47 m gem. ReStra liegen, ist die Verkehrssicherheit im Bestand und auch zukünftig gegeben (s. beigefügter Lageplan Haltesichtweiten).“

Seit dieser Aussage gab es erste kleine Reformen an der Straßenverkehrsordnung. Die „Vision Zero“ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) wurde zur Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen. So müssen zum Schutz von Radfahrerenden motorisierte Verkehrsteilnehmende beim Überholen von Zweirädern innerorts mindestens einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Bisher war lediglich ein „ausreichender“ Abstand vorgeschrieben.

Zeichen 277.1 verbietet mehrspurigen Kraftfahrzeugen das Überholen von einspurigen und mehrspurigen Fahrzeugen, also zum Beispiel von Fahrrädern. Auch Tempo 30 kann leichter eingeführt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

 


Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, gegenüber der zuständigen Innenbehörde (BIS) darauf hinzuwirken,

1) dass entlang der Niendorfer Straße Tempo 30 angeordnet wird und dabei die bisherige Vorfahrtsregelung beibehalten wird.

2) Wenn diese Maßnahme nicht auf der gesamten Strecke der Niendorfer Straße umgesetzt werden kann, soll dies für den Bereich der Veloroute 3 (Kreisverkehr Rütersbarg bis Kollau-straße) und wenn nicht dort zumindest für die oben beschriebene kritische Stelle (Unterführung und Kollauwanderweg) angeordnet werden.
 

3) Für diese kritische Stelle (Unterführung und Kollauwanderweg) soll zudem ein Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen ausgewiesen werden.

 

 

 

Anhänge

keine