Straßensozialarbeit in Eimsbüttel nach der Umorganisation Drs. 22-2143, Beschluss der BV vom 04.06.2026
Die Sozialbehörde nimmt zur o.g. Anfrage wie folgt Stellung:
Leider kann die Sozialbehörde Ihrer Bitte um Entsendung einer Referentin bzw. eines Referenten in den Sozialraumausschuss der Bezirksversammlung derzeit nicht entsprechen.
Zum Thema „Neukonzeption Straßensozialarbeit“ sowie zum aktuellen Umsetzungsstand hat die Sozialbehörde bereits wiederholt und ausführlich berichtet, zuletzt im Rahmen der Bürgerschaftsdrucksachen 23/2975, 23/2985, 23/3208, 23/4020, 23/4033 und 23/4153. Ergänzend wird in diesem Zusammenhang auf die entsprechende Pressemitteilung zur Auswahlentscheidung und Umsetzung der Neukonzeption verwiesen (Bezirke übernehmen zukünftig in Mitte und Altona – Diakonie für Harburg - hamburg.de).
Die Versorgung der im ersten Umsetzungsschritt noch nicht erfassten Bezirke Wandsbek, Bergedorf, Hamburg-Nord und Eimsbüttel wird dabei in der Übergangsphase bedarfsorientiert insbesondere durch überregional arbeitende, mobile Angebote abgesichert. Dies erfolgt unter anderem durch das Projekt „Visite Sozial“ sowie das Streetwork-Mobil. Die Sozialbehörde befindet sich zurzeit in den Planungen und Umsetzung einer weiteren Stärkung des Projektes „Visite Sozial“. Diese erfolgt kontinuierlich und voraussichtlich im Laufe des Jahres. Die personelle Aufstockung um zwei weitere Vollzeitäquivalente befindet sich derzeit in einem laufenden Ausschreibungsverfahren; eine der beiden Stellen konnte zwischenzeitlich bereits zum 18. Mai 2026 besetzt werden. Hinsichtlich des zweiten – kleineren – Streetwork-Mobils läuft aktuell das entsprechende Leasingverfahren, sodass ein voraussichtlicher Start im Laufedes 3. Quartals angestrebt wird. Im Übrigen sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.
Der regelmäßige und bereits gegenüber den Bezirksämtern angekündigte Austausch zwischen der Sozialbehörde, dem Projekt „Visite Sozial“ sowie den betroffenen Bezirksämtern zu Bedarfslagen und weiteren relevanten Themen befindet sich derzeit noch in der Planungsphase. Sobald die Planungen abgeschlossen sind, wird seitens der Sozialbehörde zeitnah zu einem Auftakttermin eingeladen.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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