Stellungnahme zur 1. Verschickung Erhaltungsmanagement Vogt-Kock-Weg" Beschluss BV vom 18.06.2020 - Drs. 21-1024
Stellungnahme der StVB des PK 24 zum Punkt 1. Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung im Vogt-Kock-Weg Richtung Süden mit „Radverkehr in Gegenrichtung frei“ gem. Verfügung VD 52.
Die StVB des PK 24 hat keine Einwände gegen eine Einbahnstraßenregelung im Sinne des Beschlusses zu Punkt 1. Dadurch kann eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht werden und der Durchgansverkehr in Richtung Frohmestraße wird heraus gehalten. Die StVB bittet aber um Prüfung,
- inwieweit die Parkstände in ausreichender Anzahl beibehalten werden können,
- bauliche Maßnahmen (alternierendes Parken, markierte Parkstände etc.) für eine Entschleunigung sorgen.
keine