Stellungnahme des Fachamtes MR zu Drs. 22-1049 und Drs. 22-1143 Planungen zu einem Spielplatz auf dem Deckel Schnelsen
Anlass des Bebauungsplans Schnelsen 87 war die Schaffung neuer Grünflächen für Freizeit, Erholung und freie Spielmöglichkeiten. Neben der Festsetzung öffentlicher Parkanlagen wurden Flächen für Dauerkleingärten gesichert; ein gesonderter Spielplatz war nach Versorgungszielsetzung planungsrechtlich nicht erforderlich. Die bestehende Parkanlage erfüllt die Zielsetzung einer wohnortnahen Grün- und Erholungsfläche.
Auf Grundlage einer Bedarfsanalyse unter Berücksichtigung der demographischen Struktur kommt MR zu dem Ergebnis, dass kein zusätzlicher Bedarf an Spielplatzflächen auf dem Deckel Schnelsen besteht. Die Versorgungsanalyse zeigt, dass im relevanten Einzugsbereichausreichend öffentlich zugängliche und gut erreichbare Spielplätze vorhanden sind, unter anderem im Graf-Ernst-Weg, im Kriegerdankweg sowie im Von-Herslo-Weg. Letzterer wurde aktuell mit RISE-Mitteln umfassend revitalisiert und im November 2025 wiedereröffnet.
Die großzügigen Grünflächen im Dorothea-Buck-Park bieten darüber hinaus ergänzend vielfältige Möglichkeiten zur freien Spiel- und Freizeitgestaltung.
Aus bautechnischer Sicht wäre die Errichtung eines Spielplatzes auf der Tunneldecke nur unter besonderen Einschränkungen möglich. Maßgeblich dafür sind die besonderen konstruktiven Gegebenheiten der Tunneldecke und die Restriktionen der Lastbeschränkung. Die vorhandenen Bodenaufbauten in der Parkanlage variieren über die gesamte Fläche hinweg stark und weisen stellenweise nur eine sehr geringeBodenmächtigkeit auf; teilweise wurden Leichtbaumaterialien verwendet. Unter diesen begrenzenden Voraussetzungen ließen sich die für Spielgeräte erforderlichen tragfähigen Fundamente nur als kostenintensive Sonderkonstruktionen realisieren und nachträgliche Bodenmodellierungen nur in sehr eng begrenztem Rahmen umsetzten.
Vor dem Hintergrund erfüllter Planungsrichtwerte für die Versorgung mit Spielplätzen im Umfeld des Deckels und entsprechend fehlender planrechtlicher Festsetzung für Spielplätze im Bebauungsplan Schnelsen 87 sowie aufgrund einschränkender bautechnischer Bedingungen möchte das Fachamt MR die Planung eines Spielplatzes auf dem A7 Deckel im Dorothea-Buck-Park nicht weiterverfolgen.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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