21-4234

Stellungnahme der Bezirksversammlung zu den Rahmenzuweisungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Haushaltsvoranschlag 2025/2026

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.11.2023
Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

StaPla (Beschlussvorlage der Verwaltung)

07.11.2023

3

21-4207

Empfehlung einstimmig beschlossen (bei 13 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern)

 

Die Bezirksversammlung hat gemäß § 37 (3) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) das Recht zur Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat aktuell ihren Vorschlag zur Veranschlagung der Rahmenzuweisungen der Planungsmittel für SL mitgeteilt:

 

Die Ermächtigung soll weiterhin wie folgt auf die Bezirksämter verteilt werden:
50 % der Zuweisung werden gleichmäßig auf die Bezirksämter verteilt
25 % werden nach Einwohnerzahl der Bezirksämter verteilt
25 % werden nach Flächengröße der Bezirksämter verteilt.

 

Seitens der Bezirksverwaltung wird das Vorgehen begrüßt und der Bezirksversammlung empfohlen dem Vorschlag zuzustimmen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung folgt der Empfehlung der Bezirksverwaltung und stimmt dieser zu.

Anhänge

keine