Stellungnahme der Bezirksversammlung zu den Rahmenzuweisungen der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zum Haushaltsvoranschlag 2025/2026
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
StaPla (Beschlussvorlage der Verwaltung) |
07.11.2023 |
3 |
Empfehlung einstimmig beschlossen (bei 13 anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern) |
Die Bezirksversammlung hat gemäß § 37 (3) Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) das Recht zur Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat aktuell ihren Vorschlag zur Veranschlagung der Rahmenzuweisungen der Planungsmittel für SL mitgeteilt:
Die Ermächtigung soll weiterhin wie folgt auf die Bezirksämter verteilt werden:
50 % der Zuweisung werden gleichmäßig auf die Bezirksämter verteilt
25 % werden nach Einwohnerzahl der Bezirksämter verteilt
25 % werden nach Flächengröße der Bezirksämter verteilt.
Seitens der Bezirksverwaltung wird das Vorgehen begrüßt und der Bezirksversammlung empfohlen dem Vorschlag zuzustimmen.
Die Bezirksversammlung folgt der Empfehlung der Bezirksverwaltung und stimmt dieser zu.
keine