Stellungnahme der Bezirksversammlung zu den Rahmenzuweisungen bezirkliches Straßenwesen der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation zum Haushaltsvoranschlag 2021/2022
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
AM (Vorlage der Verwaltung) |
08.01.2020 |
6.3 |
Empfehlung einstimmig bei Stimmenenthaltung der Fraktion DIE LINKE. |
Nach § 37 (3) BezVG werden „...Rahmenzuweisungen vom Senat nach Stellungnahme der Bezirksversammlungen und Bezirksamtsleitungen im Haushaltsplan-Entwurf auf die Bezirksämter verteilt. ...“.
Die Bezirksversammlung hat somit das Recht auf Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung.
Mit Schreiben vom 28.8.2019 hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Ihren Vorschlag zur Veranschlagung der Rahmenzuweisungen für das bezirkliche Straßenwesen mitgeteilt. Die Verteilung ist wie folgt vorgesehen:
Seitens der Bezirksverwaltung wird der BV empfohlen dem Vorschlag zuzustimmen.
keine