Sportliche Aktivitäten im Lohbekpark fördern HA-Beschluss vom 15.07.2021 - Drs. 21-2153
Die Möglichkeiten für die Erweiterung von Outdoor-Aktivitäten im Lohbekpark wurden durch die Abteilung Stadtgrün geprüft. Nach Rücksprache mit dem Amt für Denkmalschutz sind weitere Sportgeräte in der als Gartendenkmal ausgewiesenen Parkanlage nicht möglich. Die in der Drucksache aufgeführten Fußballtore befinden sich auf Privatgrund und sind daher nicht in der Zuständigkeit der Abteilung Stadtgrün. Im Bereich des Spielplatzes ist die Herrichtung von Fundamenten für Slackline-Befestigungen aus Wurzelschutzgründen nicht möglich. Außerhalb des Spielplatzes sind Slackline-Befestigungen und andere Fitnessgeräte aus Gründen des Denkmalschutzes nicht umsetzbar.
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine