21-1710

Sport im Freien fördern - Beleuchtung von Tischtennisplatten prüfen Drs. 21-0552, Beschluss der BV vom 19.12.2019

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 25.02.2021 Bezirksversammlung Ö 4.1

Sachverhalt

Zu Punkt 1 des Petitums:

Die 60 öffentlichen Tischtennisplatten im Bezirk Eimsbüttel stehen alle innerhalb von Grün- und Erholungsanlagen. In diesen Anlagen ist grundsätzlich keine Beleuchtung vorgesehen, mit Ausnahme von wichtigen, übergeordneten Wegeverbindungen.

Siehe hierzu die Beantwortung zur Drucksache SKA 22/2821 vom 19.01.2021:

„Gegen den systematischen Ausbau der Beleuchtung von Grünanlagen sprechen sowohl ökologische Aspekte des Natur-, Umwelt- und Artenschutzes hinsichtlich des Schutzes vor Lichtemissionen als auch Gründe der Wirtschaftlichkeit bei der öffentlichen Beleuchtung, die von einer Beleuchtung für Erschließungen ausgeht. Grün- und Erholungsanlagen werden in Hamburg grundsätzlich nicht beleuchtet. Eine Nutzung der zentralen Wege in Grünanlagen ist auch ohne Beleuchtung nicht per se unsicher. Ausnahmen sind begründete Entscheidungen im Einzelfall, wenn beispielsweise Grünwege zur Erreichung von Haltepunkten des öffentlichen Personennahverkehrs oder Abkürzungen zu Schulen darstellen und nur mit unzumutbaren Umwegen über beleuchtete Straßen erreicht werden können.“

Die Standorte von Tischtennisplatten in Grün- und Erholungsanlagen sind somit nicht für eine Beleuchtung geeignet.

 

Bereits beleuchtete Flächen im Bezirk Eimsbüttel sind überwiegend Straßenverkehrsflächen. Nach Prüfung konnten hier keine geeigneten Standorte gefunden werden. Das Risiko, dass Bälle auf die Fahrbahn rollen ist zu groß und wird als zu gefährlich eingeschätzt. In zukünftig angedachten Straßenparks ohne Kfz wären beleuchtete Tischtennisplatten möglicherweise denkbar.

 

Auf Sportflächen gibt es aktuell keine beleuchteten Tischtennisplatten. Im Zuge der Neugestaltung des südlichen Teils der Sportanlage Sachsenweg wird die Herstellung aktuell geprüft. Ein zentralerer Standort kann derzeit leider nicht angeboten werden.

 

 

 

Zu Punkt 2 des Petitums:

Ein Standortvorschlag für eine oder mehrere beleuchtete Tischtennisplatten an

zentraler Stelle im Bezirk Eimsbüttel kann momentan nicht unterbreitet werden. Begründung hierzu: Siehe Antwort zu Punkt 1) des Petitums

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine

 

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