Sondermittelantrag des Abenteuerspielplatzes Eimsbüttel-Nord e.V.
Der Verein Abenteuerspielplatz Eimsbüttel-Nord e.V. hat am 15.05.2019 mitgeteilt, dass er nicht bereit ist, die geforderten letzten drei Jahresabschlüsse vorzulegen.
Der Verein verletzt hiermit seine Mitwirkungspflicht gem. § 21 SGB X.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
:
Der Sondermittelantrag wird abgelehnt.
keine