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Sondermittelantrag Alevitisches Kulturhaus - hier: Ablehnung des Antrages

Beschlussempfehlung Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.06.2020
Sachverhalt

 

Am 29.05.2020 ist der Antrag im Dezernat 1 eingegangen und am 01.06.2020 soll mit der Maßnahme begonnen werden.

 

Grundsätzlich seien Sondermittelanträge drei Monate vor Maßnahmenbeginn zu stellen (vgl. Richtlinie zur Förderung von Initiativen im Bezirk Eimsbüttel).

 

Anhand des Antrags ist davon auszugehen, dass mit der Maßnahme schon begonnen wurde.

 

Begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden (vgl. Ziffer 3.3. der Verwaltungsvorschrift zu §46 LHO).

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Anhänge

 

keine