22-1408

Sicherheit für Fußgänger*innen am Waterloohain

Beschlussempfehlung Ausschuss

Sachverhalt

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

KGA(Antrag der GRÜNE-Fraktion)

08.09.2025

8.7

22-1352

Empfehlung unter Berücksichtigung der Änderung im Petitum einstimmig zugestimmt.

An der Einmündung des Waterloohains in die Waterloostraße steht unmittelbar an der Straße das Wohngebäude Waterloostraße 26. Durch das Gebäude wird dem Kraftfahrzeugverkehr der aus dem Waterloohain kommt die Sicht auf den Fußweg in der Waterloostraße komplett versperrt. Dies ist besonders gefährlich, da viele Schulkinder der nahegelegenen Grundschule Arnkielstraße auf ihrem Schulweg den Waterloohain überqueren. Da viele Unternehmen und eine Hochschule im Waterloohain angesiedelt sind, herrscht dort für eine so kleine Straße viel Verkehr und auch viel Lieferverkehr. Die Vorfahrtsregelung an der Einmündung des Waterloohains in die Waterloostraße wird bisher nur durch das Fahrradstraßenschild und den abgesenkten Bordstein angezeigt.

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich gegenüber den zuständigen

Behörden dafür einzusetzen,

a. dass im Waterloohain vor der Hausecke der Waterloostraße 26 z.B. ein Stoppschild aufgestellt und eine entsprechende Haltelinie auf der Straße aufgebracht wird;

b. weitere verkehrssichernde Maßnahmenwie z.B. die Installation eines Verkehrsspiegels auf öffentlichem Grund für den Fußverkehr zu prüfen;

c. dass der Kerngebietsausschuss über die Vornahme der Maßnahmen unterrichtet wird.

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Waterloohain Waterloostraße Arnkielstraße

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