21-2594

Senats-Bebauungsplan Lokstedt 52 / Eppendorf 9 / Groß Borstel 11 (Nedderfeld) Rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplans

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 18.01.2022 Stadtplanung Ö 5.2

Sachverhalt

Mit Urteil vom 2. Juni 2021 hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Verordnung über den Bebauungsplan Lokstedt 52 / Eppendorf 9 / Groß Borstel 11 vom 22. Mai 2018 (HmbGVBI. S. 190) für unwirksam erklärt.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat den Verkündungsfehler in einem ergänzenden Verfahren geheilt.

 

Die rückwirkende Inkraftsetzung des Bebauungsplans Lokstedt 52 / Groß Borstel 11 / Eppendorf 9 zum 30. Mai 2018 wurde am 30.12.2021 (HmbGVBI. S. 962) verkündet.

 

Petitum/Beschluss

Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

 

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Anhänge

keine

 

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