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Senats-Bebauungsplan Lokstedt 52 / Eppendorf 9 / Groß Borstel 11 (Nedderfeld) Aufhebung eines Bebauungsplans wegen Verkündungsfehlers

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

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17.08.2021
Sachverhalt

Mit Urteil vom 2. Juni 2021 hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht die Verordnung über den Bebauungsplan Lokstedt 52 / Eppendorf 9 / Groß Borstel 11 vom 22. Mai 2018 (HmbGVBI. S. 190) für unwirksam erklärt.

 

Die textliche Festsetzung zur Geräuschkontingentierung in § 2 Nr. 15 der Verordnung über den Bebauungsplan ist unwirksam, weil sie nicht vollständig verkündet worden ist.

 

Nichtöffentlich bekanntgemachte Bestimmungen, wie z.B. DIN-Vorschriften, die von den Festsetzungen eines Bebauungsplans in Bezug genommen werden, sind ebenso wie dessen Karten und Zeichnungen im Staatsarchiv zur kostenfreien Einsicht niederzulegen. Dem genügt § 2 Nr. 15 der Verordnung nicht.

 

Die Unwirksamkeit dieser textlichen Festsetzung zieht die Unwirksamkeit weiterer Festsetzungen nach sich, so dass die Verordnung über den Bebauungsplan im Ganzen unwirksam ist.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau beabsichtigt, den Verkündungsfehler kurzfristig in einem ergänzenden Verfahren zu heilen.

 

Petitum/Beschluss

Es wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine