20-2350

Schulwegsicherung im Eidelstedter Weg

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Die Schule Lutterothstraße liegt in einer Tempo-30-Zone (Wohngebiet) an der Lutteroth- und der Schwenckestraße. Hinter der Grundschule – wo sich ebenfalls eine Zuwegung zum Schulgelände befindet – verläuft jedoch der Eidelstedter Weg, auf dem Tempo 50 gilt. Die Straße liegt auf dem Schulweg der Kinder, die aus Richtung Lokstedt kommen. Und auch Schülerinnen und Schüler, die bedauerlicherweise von ihren Eltern mit dem Auto gebracht und aufgrund der guten verkehrlichen Erreichbarkeit auf dem Supermarktparkplatz abgesetzt werden, müssen den Eidelstedter Weg überqueren. Zwar befindet sich zwischen Schwenckestraße und Julius-Vosseler-Straße eine Fußgängerampel, doch der stark und durchaus schnell befahrene Eidelstedter Weg bildet für die kleinen Verkehrsteilnehmer viele Gefahren. Zudem liegen im weiteren Verlauf der Straße drei Kitas.

Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Kita-Kinder zu erhöhen, wäre eine Geschwindigkeits­begrenzung im Eidelstedter Weg zwischen Methfesselstraße und Quickbornstraße dringend nötig.

Petitum/Beschluss

Die Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der unteren Straßenverkehrs­behörde dafür einzusetzen, dass im Eidelstedter Weg aufgrund der Schule Lutterothstraße und diverser anliegender Kitas zwischen der Ecke Methfesselstraße und der Ecke Quickbornstraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nach § 45 Absatz 9 Nr. 6 StVO eingerichtet wird.

Hannelore Köster und SPD-Fraktion

Fabian Klabunde und GRÜNE Fraktion

Lokalisation Beta
Schule Lutterothstraße Eidelstedter Weg Lutterothstraße Schwenckestraße Schulweg Julius-Vosseler-Straße Methfesselstraße Quickbornstraße

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Themen Beta

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