20-2521

Verkehrsberuhigung und Tempo-30 im Straßenzug Steenwisch/Lutterothstraße/Eidelstedter Weg bis Methfesselstraße

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Diverse Unfälle im Steenwisch und im Straßenzug Steenwisch/ße/Weg bis Methfesselstraße, insbes. am Langenfelder Damm und an der Högenstraße zeugen von der Gefährlichkeit der derzeitigen Geschwindigkeitsregelung. Mit den Umbauten im Rahmen des Veloroutenausbaus und mit der Änderung der STVO sollte die Einrichtung einer Tempo-30-Strecke in Betracht gezogen werden.

Vor wenigen Jahren war dieser Straßenzug noch gewerblich-industriell geprägt, inzwi­schen sind hier und in den direkt angrenzenden Straßen etliche hochgeschossige Wohnhäuser errichtet worden. Zwei Kitas sind entstanden und zwei bis dahin praktisch ungenutzte Spielplätze sind instand gesetzt worden und erfreuen sich großer Beliebtheit. Das erzeugt viele Wege von Kindern zu Fuß und mit dem Fahrrad zu vielen nah gelege­nen Zielen.

Zugleich kreuzt ein bedeutender Schulweg zur Grundschule Brehmweg und zur Stadtteil­schule Stellingen den Steenwisch. Zudem liegt die Handelsschule rückseitig am Eidel­stedter Weg.

Häufig zu beobachten ist außerdem ein Umfahren der Verkehrsinsel im Eidelstedter Weg direkt vor dem Kindergarten über die Gegenfahrbahn in hohem Tempo. Auch hier wäre eine Verlangsamung des Verkehrs dringlich. Eine Verkehrsberuhigung des Steenwisch könnte durch die Aufhebung des Parkverbotes im Abschnitt zwischen Högenstr. und Lutterothstr. bzw. durch versetztes Parken erfolgen. Dies würde auch die Gefährdungssituation an der Einmündung des Steenwisch in den Langenfelder Damm reduzieren, die offenbar auch durch die neue Sprunginsel nicht behoben werden konnte.

Darüber hinaus sollte eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nach § 45 Absatz 9 Nr. 6 StVO eingerichtet werden, wie dies bereits für den weiteren Straßenverlauf im Eidelstedter Weg mit Drucksache 20-2350 beschlossen wurde.

 

 

 

 

Anhänge

keine