Schuleingangsuntersuchung- gleichberechtigten Schulstart für alle sichern
Letzte Beratung: 25.01.2022 Ausschuss für Soziales, Seniorenangelegenheiten, Arbeit, Integration, Bildung, Gesundheit, Gleichstellung, Straffälligen und Gerichtshilfe Ö 6.1
Flächendeckende Schuleingangsuntersuchungen haben eine wichtige Bedeutung. Denn über die Untersuchungen werden nicht nur der Gesundheits- und der Entwicklungsstand der einzuschulenden Kinder bewertet, es werden auf diese Weise auch Förder- und Unterstützungsmaßnahmen initiiert und vermittelt. Schuleingangsuntersuchungen schaffen also die gesundheitlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht. Schon vor Corona hatte der Öffentliche Gesundheitsdienst, wegen des jahrelangen Sparkurses, mit Personalmangel zu kämpfen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Entsendung des Personals in andere Abteilungen der Gesundheitsämter hat sich die Personalsituation zusätzlich verschärft, sodass bereits im Untersuchungsjahr 2019/20 die Schuleingangsuntersuchungen nicht flächendeckend durchgeführt werden konnten. Untersuchungen erfolgen - soweit möglich - lediglich bei den von den Schulen gemeldeten einzuschulenden Kindern mit auffälligem Verhalten oder einem besonderen Bedarf. Laut einer kleinen Anfrage der Bürgerschaftsfraktion der LINKEN sind nicht einmal 45 Prozent der einzuschulenden Hamburger Kinder im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung untersucht worden. Von den 18.918 vorgesehenen Kindern wurden nur 9.151 im Jahr 2020/21 untersucht. Besonders wenige waren es im Bezirk Eimsbüttel: Hier haben nur 1222 Kinder, das sind 46,18 Prozent aller Kinder an der Schuleingangsuntersuchung teilgenommen, ein Rückgang um 9,35 Prozent zum Vorjahr (Drs. 22/1304, Drs. 22/5533).
Um allen Kindern einen gleichberechtigten Schulstart zu ermöglichen, müssen die verpassten Schuleingangsuntersuchungen flächendeckend nachgeholt werden. Nur so kann eine angemessene Beurteilung des Gesundheitszustandes und der Fähigkeiten der Kinder sowie die Beratungen der Eltern und mögliche frühzeitige Förderungs- und Unterstützungsmaßnahmen sichergestellt werden.
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Der Bezirksamtsleiter wird gebeten gemäß § 19 Abs. 2 BezVG auf, sich bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration dafür einzusetzen, dass die finanziellen Mittel für die Personalausstattung im Schulärztlichen Dienst des Bezirksamtes aufgestockt
werden, um so die gesetzlich vorgeschriebene Schuleingangsuntersuchung durchführen zu können.
Der Bezirksamtsleiter wird nach § 19 Abs. 2 BezVG gebeten der Bezirksversammlung über seine Bemühungen und die Ergebnisse zu berichten.
Manuela Pagels, Peter Gutzeit und Fraktion DIE LINKE
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