Rollstuhlsymbole an Ampeln im öffentlichen Raum Eimsbüttels Drs. 22-1683, Beschluss der BV vom 12.12.2025
Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM):
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende misst der Sichtbarkeit und Sichtbarmachung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Raum sowie der Barrierefreiheit eine sehr hohe Bedeutung bei.
Die Umsetzung abweichender Streuscheiben erfolgt immer durch die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA).Die Entscheidung darüber, ob abweichende Streuscheiben zum Einsatz kommen dürfen oder nicht, liegt aber bei der zentralen Straßenverkehrsbehörde VD52 (Behörde für Inneres und Sport).Der Einsatz ist in der Regel zeitlich befristet (z.B. ein Jahr).Im Falle einer Genehmigung abweichender Streuscheiben durch die VD52 erfolgt die Beauftragung der Umsetzung direkt vom Antragsteller an die HHVA.
Die Kosten für die Umsetzung hat der Antragsteller zu tragen. Die Gestaltung der Streuscheiben ist mit der HHVA abzustimmen (gewisse technischeRandbedingungen,z.B.Leuchtkraft).
Die Bezirksversammlung Eimsbüttel müsste daher hier die Kosten für die Umsetzung übernehmen. Eine Umsetzung stünde aber weiterhin unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch VD52.
Beschluss:
Um Kenntnisnahme wird gebeten.
keine
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