Resteverteilung aus Ermächtigungsüberträgen im zentralen Ansatz des Bezirksamtes im Jahr 2024
Letzte Beratung: 29.01.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 7.2
Aus Ermächtigungsüberträgen aus dem zentralen Ansatz des Bezirksamtes konnten im Jahr 2024 weitere finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Diese zusätzlichen finanziellen Mittel konnten bei den freien Trägern die Tarifkostensteigerungen refinanziert werden.
Die Aufschlüsselung ist der Anlage zu entnehmen.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Verteilung der Ermächtigungsübertrage im zentralen Ansatz des Bezirksamtes zur Deckung der Tarifkostensteigerungen bei freien Trägern im Jahr 2024 zur Kenntnis
Nachbewilligungen aus dem zentralen Ansatz des Bezirksamtes
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